Mehr Menschen haben Anspruch auf Wohngeld, aber ein Teil geht zurück | JETZT

Mehr Menschen haben Anspruch auf Wohngeld aber ein Teil geht

Das Kabinett will das Wohngeld ab 2024 reformieren, schrieb Minister Hugo de Jonge (Öffentlicher Wohnungsbau) am Dienstag an das Repräsentantenhaus. Ab dann würde nicht mehr auf die Miete, sondern nur noch auf das Einkommen geachtet, um festzustellen, ob jemand Anspruch auf Zulagen hat.

Für Personen, die Wohngeld beantragen wollen, gelten derzeit zwei Voraussetzungen: Ihre Miete darf 763,74 Euro im Monat nicht überschreiten und ihr Einkommen muss unter einer bestimmten Grenze liegen. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei 24.000 Euro pro Jahr, für Mehrpersonenhaushalte bei 30.000 Euro.

Mittlerweile ist der Wohnungsmarkt so angespannt, dass viele Geringverdiener im sozialen Bereich (alles bis 763,74 Euro) keine Wohnung mehr finden. Dadurch sind sie gezwungen, im freien Sektor zu mieten, so dass sie automatisch keinen Anspruch auf Beihilfe haben. Personen, die Anspruch auf eine Beihilfe haben, würden diese oft nicht beantragen, weil ihnen die Regelungen zu kompliziert sind.

Zuschlag nicht mehr auf Basis des tatsächlichen Mietpreises berechnet

Minister De Jonge will dagegen etwas unternehmen. Wird der Vorschlag angenommen, entfällt das erste Kriterium in zwei Jahren (Miete darf 763,74 Euro nicht übersteigen). Dadurch wird sichergestellt, dass 136.000 weitere Menschen Anspruch auf eine Zulage haben, was eine beträchtliche Summe ergibt. Gleichzeitig verlieren aber auch 300.000 Familien im Sozialbereich laut Berechnungen mit höheren Mieten.

So funktioniert es: Im Moment wird der Zuschlag noch auf der Grundlage der Miete berechnet, die jemand bezahlt hat. Der neue Vorschlag geht von einer sogenannten Regelmiete von 520 Euro aus. Dies führt zu einem geringeren Freibetrag für 300.000 Haushalte. Laut Woonbond könnten das längerfristig sogar 700.000 sein.

Darüber hinaus vereinbarte De Jonge mit Wohnungsbaugesellschaften, dass die Miete von Personen, die bis zu 20 Prozent über dem sozialen Minimum verdienen, einmalig auf 550 Euro gesenkt wird. Dies gilt nur, wenn diese Personen derzeit mehr als 550 Euro Miete zahlen.

Beide Gesetzentwürfe sind nun online einsehbar und können von allen kommentiert werden. Die Vorschläge sollten dem Repräsentantenhaus noch vor Ende des Jahres übermittelt werden.

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