Nur Krankheitsentschädigung während der ersten Corona-Welle
Nicht jeder Gesundheitsdienstleister hat Anspruch auf das Programm. Dies gilt nur für Gesundheitsdienstleister, die während der ersten Corona-Welle erkrankt sind und weiterhin Beschwerden haben. Die erste Welle dauerte von März bis Juni 2020.
Die Fraktion GroenLinks-PvdA (GL-PvdA) möchte, dass in diesem Jahr zusätzliche 48 Millionen Euro für Patienten und Gesundheitspersonal bereitgestellt werden, die mit einer langen Covid-Erkrankung zu kämpfen haben.
Der Abgeordnete Julian Bushoff (GL-PvdA) hat zwei Änderungsanträge zum Haushalt für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport (VWS) eingereicht.
Die Fraktion möchte, dass dieses Geld unter anderem zur Entschädigung von mehr Gesundheitspersonal verwendet wird. Bushoff schlägt vor, den Zeitraum von Juni 2020 bis Januar 2021 zu verlängern.
Darüber hinaus will die Fraktion 27 Millionen Euro für spezielle Ambulanzen für Patienten mit chronischen Covid-Beschwerden ausgeben. Anfang Oktober gab es im Parlament eine Mehrheit für die Eröffnung solcher Kliniken. Damals erkannte Minister Ernst Kuipers (Öffentliche Gesundheit) den Mehrwert darin nicht.
Das Repräsentantenhaus wird am Mittwoch und Donnerstag über den VWS-Haushalt beraten.
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