Marechaussee diskriminiert bei Grenzkontrollen, Hautfarbe nicht erlaubt | Innere

Marechaussee diskriminiert bei Grenzkontrollen Hautfarbe nicht erlaubt Innere


Die Königlich-Niederländische Marechaussee darf Personen nicht mehr anhand äußerer Merkmale, wie etwa der Hautfarbe, kontrollieren. Das entschied das Berufungsgericht in Den Haag am Dienstag. Diese Praxis hatte die Marechaussee bereits im November von sich aus eingestellt.

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