Madras HC bestellt Status quo gegen diese digitale Zahlungs-App

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Der Oberste Gerichtshof von Madras hat die Beibehaltung des Status quo gegen die digitale Zahlungs-App angeordnet MobilePe und seinen Konzernunternehmen in Bezug auf das Angebot einer einheitlichen Zahlungsschnittstelle (UPI) und Bharat-Schnittstelle für Geld (BHIM)-Dienste. Gerechtigkeit M Sundar erließ die einstweilige Verfügung beim Erlass einstweiliger Verfügungen auf einen Antrag, der sich aus einer Zivilklage ergibt TelefonPe. In seiner Klage behauptete PhonePe, dass die beklagten Unternehmen seine Marke verletzt hätten.

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Der Richter stellte fest, dass die Logos des klagenden Unternehmens PhonePe und der beklagten Unternehmen (MobilePe) ähnlich waren. Das klagende Unternehmen stellte einen prima facie-Fall einer möglichen Täuschung dar, sagte der Richter und erließ die einstweilige Anordnung und erteilte den beklagten Unternehmen eine Mitteilung, die bis zum 2. November zurückzugeben sei.


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