Hier ist eine weitere Ausgabe von „Dear Sophie“, der Ratgeberkolumne, die einwanderungsbezogene Fragen zur Arbeit in Technologieunternehmen beantwortet.
„Ihre Fragen sind entscheidend für die Verbreitung von Wissen, das es Menschen auf der ganzen Welt ermöglicht, sich über Grenzen zu erheben und ihre Träume zu verwirklichen“, sagt er Sophie Alkorn, ein Einwanderungsanwalt aus dem Silicon Valley. „Ob Sie in der Personalabteilung arbeiten, ein Gründer sind oder einen Job im Silicon Valley suchen, ich würde es gerne tun beantworte deine Fragen in meiner nächsten Kolumne.“
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Liebe Sofie,
Ich lebte und arbeitete ein Jahr lang in den Vereinigten Staaten auf einem L-1B und wechselte dann für 2,5 Jahre zu einem H-1B, bevor ich zurück nach Indien zog (wo ich Staatsbürger bin) und ein Startup gründete.
Jetzt möchte ich in die USA zurückkehren, um Geld für mein Startup zu sammeln. Welche Möglichkeiten habe ich, als Gründer in die USA zurückzukehren?
— Schnelllebiger Gründer
Liebe Schnelllebige,
Herzlichen Glückwunsch zum Start Ihres eigenen Unternehmens und zum Wechsel in die USA, um Ihr Startup zu erweitern und Investoren zu gewinnen! Ich empfehle die Zusammenarbeit mit einem Einwanderungsanwalt, um die besten Optionen auf der Grundlage Ihrer langfristigen Ziele zu ermitteln, sowie mit einem Unternehmensanwalt, um die beste Struktur für die US-Einheit Ihres Startups zu besprechen, um sie für Investoren attraktiv zu machen. Die meisten US-Investoren investieren lieber in eine Muttergesellschaft mit Sitz in den USA, die eine Delaware C Corporation ist.
Je nachdem, welches Nichteinwanderungsvisum Sie anstreben, können Sie möglicherweise vermeiden, bis Ende dieses Jahres ein persönliches konsularisches Vorstellungsgespräch führen zu müssen, da Sie den Vorstellungsgesprächsprozess für Ihr L-1B-Visum für unternehmensintern versetzte Fachkräfte durchlaufen haben . Das US-Außenministerium verlängerte das Visa-Interview-Waiver-Programm bis Ende dieses Jahres. Konsularbeamten steht es frei, bei bestimmten Arbeitsvisa wie O-1A und H-1B auf die Erfordernis des Visuminterviews zu verzichten, wenn dem Begünstigten zuvor ein Visum ausgestellt wurde und ihm nie eines verweigert wurde. Auf das Vorstellungsgespräch kann beim L-1 Visum leider nicht verzichtet werden.
Sie haben einige Visa-Optionen, um als Gründer in die USA zurückzukehren, also tauchen wir ein!
B-1 Visum
Wenn Sie die US-Einheit Ihres Startups gründen, Büroräume finden oder sich mit potenziellen Investoren treffen möchten, können Sie dies mit einem B-1-Besuchervisum für Unternehmen tun. Mit dem B-1 können Sie in die USA einreisen und dort bis zu sechs Monate bleiben. Auf einem B-1 können Sie jedoch keine Arbeit verrichten. Ihr Einwanderungsanwalt kann Ihnen sagen, welche Aktivitäten erlaubt sind.
Wenn Sie in den USA ankommen, müssen Sie sich darauf einstellen, dass der US-Zoll- und Grenzschutzbeamte am Flughafen Sie fragen könnte, welche geschäftlichen Aktivitäten Sie während Ihres Aufenthalts ausüben möchten.
Während Sie sich mit einem B-1 in den USA aufhalten, können Sie Ihren Status in eines der folgenden Visa ändern, ohne die USA zu verlassen