Kurze Mietverträge für studentisches Wohnen gehören der Vergangenheit an | Politik

Kurze Mietvertraege fuer studentisches Wohnen gehoeren der Vergangenheit an


Den Parteien zufolge brauchen Studierende eine stabile Basis, statt ständig nach einer anderen Unterkunft suchen zu müssen. Aufgrund dieser Unsicherheit trauen sie sich auch kaum, sich bei ihrem Vermieter über gravierende Mängel wie Undichtigkeiten oder morsche Fensterrahmen zu beschweren.

Für Austauschstudierende, die sich für kurze Zeit in unserem Land aufhalten, bleiben daher befristete Verträge weiterhin möglich. Auch Campusverträge bleiben bestehen. Dass seine Mietverträge so lange laufen wie das Studium, in der Regel fünf Jahre, danach machen die alten Studierenden Platz für neue.

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