Koning kann Gnadengesuchen wie Masmeijers | nicht gewähren oder ablehnen JETZT

Koning kann Gnadengesuchen wie Masmeijers nicht gewaehren oder ablehnen

König Willem-Alexander hat den königlichen Erlass zur Begnadigung des ehemaligen Moderators Frank Masmeijer unterzeichnet, dies ist jedoch nur eine Bestätigung der Entscheidung des Rechtsschutzministers. Der König kann daher eine Entscheidung nicht selbst ändern.

„Die Unterschrift des Königs bestätigt, dass die Entscheidung in Übereinstimmung mit den geltenden Verfahren und Gesetzen und Vorschriften getroffen wurde“, antwortet der Regierungsinformationsdienst (RVD) auf eine Frage von NU.nl.

„Entscheidet der Minister auf Grundlage des Gutachtens der Staatsanwaltschaft und des Richters negativ über ein Gnadengesuch, folgt ein weiteres Verfahren, in dem das Staatsoberhaupt eine Ablehnungsvollmacht unterzeichnet.“

Kurz gesagt: Ob jemand begnadigt wird, entscheidet der Rechtsschutzminister nach Beratung durch die Staatsanwaltschaft (OM) und den Richter. Als Staatsoberhaupt unterzeichnet der König dieses Dekret. Er bestätigt, dass alles nach den Regeln gelaufen ist. Der König ändert eine Entscheidung nicht. Dasselbe passiert zum Beispiel mit Gesetzen.

Einige Berichte sagen, dass Masmeijer dank eines Dekrets des Königs frei ist, aber so kann man das nicht sagen. Die Entscheidung wurde allein vom Minister getroffen.

OM war gegen Begnadigung

Masmeijer sagte am Mittwoch in Der Telegraph dass er anderthalb Jahre zuvor durch eine Unterschrift von König Willem-Alexander freigelassen wurde. Der ehemalige Moderator verbüßte eine neunjährige Haftstrafe wegen Kokainschmuggels.

Der Antrag auf Freilassung sei aufgrund „persönlicher Umstände“ gestellt worden, sagte Masmeijers früherer Anwalt Geert-Jan Knoops am Mittwoch. „Dann sprechen wir eigentlich über Vorkommnisse in seinem familiären Umfeld, die durch die Haft und während der Haft entstanden sind.“

Knoops erklärte weiter, dass das Gnadengesuch „mit der Begründung gestellt wurde, dass Herr Masmeijer zu Unrecht verurteilt wurde“. Dem Anwalt zufolge wurden auch Beispiele angeführt, um zu verdeutlichen, „warum das so festgestellt wurde“.

Die Staatsanwaltschaft habe Minister Franc Weerwind (Rechtsschutz) geraten, den ehemaligen Moderator nicht zu begnadigen, bestätigte ein Sprecher am Mittwoch. Das bedeutet, dass das Gericht nicht gegen eine Begnadigung war. Weerwind traf auf der Grundlage des Ratschlags eine Entscheidung, die vom König mit einer Unterschrift ratifiziert wurde.

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