Für Ukrainer gilt ein anderes System
Für Ukrainer gilt eine andere Regelung als für Flüchtlinge aus anderen Ländern. Sie fallen unter die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz. Das heißt, sie müssen vorübergehend keinen Asylantrag stellen, erhalten aber Schutz.
Seit dem 4. September gilt dies nicht mehr für Drittstaatsangehörige. Dabei handelt es sich um Menschen aus dem Ausland, die in der Ukraine lebten und ebenfalls vor dem Krieg fliehen mussten. Der Richter muss noch entscheiden, ob die Niederlande ihre Aufenthaltserlaubnis kündigen können.