Karnataka HC behält die Servicegebührenobergrenze für den Autoservice durch App-basierte Aggregatoren bei

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Das Hohes Gericht von Karnataka am Mittwoch hat die Anordnung der Landesregierung vorübergehend ausgesetzt und die Servicegebühren für App-basierte Aggregatoren, die einen Auto-Rikscha-Service anbieten, auf 5 Prozent begrenzt.Eine Bank unter der Leitung von Richter CM Poonacha erließ eine einstweilige Verfügung über die von eingereichten Petitionen Ola und Über die Rechtmäßigkeit der am 25. November ausgestellten Benachrichtigung in Frage stellen.
Durch ihre Anordnung hatte die Landesregierung mobile App-basierte Transportaggregatoren darauf beschränkt, Servicegebühren von nicht mehr als 5 Prozent zuzüglich anfallender Steuern auf den festen Basistarif zu erheben.Das Gericht hatte das weitere Verfahren in der Sache auf den 12. Januar vertagt. Die Petenten Ola und Uber hatten geltend gemacht, dass die Regierung nicht befugt sei, die Preise unter dem zu begrenzen Kraftfahrzeuggesetz.


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