Kabinett darf Familiennachzugsberechtigten vorerst nicht verweigern | Asylkrise

Kabinett darf Familiennachzugsberechtigten vorerst nicht verweigern Asylkrise


Die Entscheidungen des Gerichts zur sogenannten Familiennachzugsmaßnahme des Kabinetts werden nicht ausgesetzt. Das entschied der vorläufige Entlastungsrichter des Staatsrates am Donnerstag. Das bedeutet, dass Familienangehörige von Statusinhabern in den Niederlanden vorläufig auch weiterhin in die Niederlande kommen können, wenn ein Gericht dies bestimmt hat.

nn-allgemeines