Professor mit besonderer Ernennung: „Anklageschrift ist ziemlich einzigartig“
Die Anklage der Zeugen Jehovas gegen den Staat wurde nicht veröffentlicht und es ist daher unmöglich zu sagen, was sie genau enthält. Die inhaltliche Behandlung ist bereits erfolgt. Das Gericht in Den Haag wird sein Urteil am Mittwoch verkünden.
Ohnehin sind die Zeugen Jehovas nicht damit einverstanden, dass die Organisation als geschlossene Gemeinschaft gesehen wird. Sie bestreitet auch die Schlussfolgerung, dass die Geschlossenheit der Gemeinschaft es schwieriger mache, eine interne Meldung oder Anzeige zu erstatten.
Der Sonderprofessor für Recht und Religion Paul van Sasse van IJsselt spricht dagegen Treue dass es „ziemlich einzigartig“ sei, dass eine religiöse Organisation den Staat verklagt. Die Tatsache, dass es sich um die einzige untersuchte religiöse Organisation handele, bedeute laut dem Sonderprofessor nicht, dass eine Diskriminierung vorliegt. „Es kann legitime Gründe dafür geben, diesem Thema besondere Aufmerksamkeit zu schenken, etwa Anzeichen dafür, dass Meldungen nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden.“