Der Oberste Gerichtshof von Delhi hat der Facebook-Muttergesellschaft strenge Anweisungen gegeben Meta und Telegramm. Die beiden Unternehmen wurden zur Bereitstellung aufgefordert Grundlegende Abonnenteninformationen (BSI) und andere relevante Details der Gruppen oder Kanäle, die für die Weitergabe von Inhalten im Zusammenhang mit dem neuesten Shah Rukh Khan-Star verantwortlich sind.Jawan“. Die Anordnung umfasst die Sperrung von WhatsApp, Facebook und anderen Telegramm Konto, das angeblich an der Weitergabe des Films beteiligt war.
Der Delhi HC hörte den Antrag von Red Chillies Entertainments dagegen Rohit Sharma. Der Beschwerdeführer behauptet, er habe ohne Genehmigung urheberrechtlich geschützte Inhalte im Zusammenhang mit dem Film verbreitet und die beiden Plattformen außerdem angewiesen, die Gruppen und Kanäle zu sperren oder zu deaktivieren. Meta wurde angewiesen, Sharmas WhatsApp-Konto zu sperren und den Zugriff auf alle Inhalte auf seiner Facebook-Seite mit dem Titel „Rohit-Filme“ zu sperren Instagram handhaben.
Einstweilige Verfügung
Anhörung des Antrags, Richter Shankar sagte: „Die Eigentümer/Verwalter der in Anhang ‚D‘ genannten Websites werden unverzüglich angewiesen, das unbefugte Kopieren, Übermitteln, Kommunizieren oder Verfügbarmachen von Inhalten zu unterlassen, an denen der Kläger das Urheberrecht besitzt, einschließlich Inhalten im Zusammenhang mit dem Kinofilm ‚Jawan‘ oder.“ irgendein Teil davon.“
Der Delhi HC hörte den Antrag von Red Chillies Entertainments dagegen Rohit Sharma. Der Beschwerdeführer behauptet, er habe ohne Genehmigung urheberrechtlich geschützte Inhalte im Zusammenhang mit dem Film verbreitet und die beiden Plattformen außerdem angewiesen, die Gruppen und Kanäle zu sperren oder zu deaktivieren. Meta wurde angewiesen, Sharmas WhatsApp-Konto zu sperren und den Zugriff auf alle Inhalte auf seiner Facebook-Seite mit dem Titel „Rohit-Filme“ zu sperren Instagram handhaben.
Einstweilige Verfügung
Anhörung des Antrags, Richter Shankar sagte: „Die Eigentümer/Verwalter der in Anhang ‚D‘ genannten Websites werden unverzüglich angewiesen, das unbefugte Kopieren, Übermitteln, Kommunizieren oder Verfügbarmachen von Inhalten zu unterlassen, an denen der Kläger das Urheberrecht besitzt, einschließlich Inhalten im Zusammenhang mit dem Kinofilm ‚Jawan‘ oder.“ irgendein Teil davon.“
Sharma wurde außerdem untersagt, Standbilder, Audio-/Videoclips, Lieder oder Aufnahmen des Films ohne entsprechende Lizenz von Red Chillies Entertainments zu kopieren, aufzunehmen, zu reproduzieren oder zu übertragen.
„… entfernen Sie von allen Social-Media-Konten, einschließlich WhatsApp, Facebook, Instagram und Telegram oder jeder anderen Website, auf die Sie zugreifen oder die Sie betreiben, alle Inhalte, die das Urheberrecht des Klägers verletzen, einschließlich Inhalten im Zusammenhang mit dem Film ‚Jawan‘“, sagte der Gericht wies Sharma an.