„OTTs stellen gebündelte Dienste bereit, die nicht in ‚OTT-Kommunikationsdienste‘, ‚OTT-Rundfunkdienste‘ usw. unterteilt werden können, was die Definition von OTT insgesamt oder Teilmengen von OTT für regulatorische Zwecke nahezu unmöglich macht“, sagte ITI in einer Erklärung. Allerdings sind die Funktionen dieser OTT-Dienste sind bereits durch das IT-Gesetz 2000 geregelt.Das Broadband India Forum (BIF) sagte, dass die Forderung von Telekommunikationsbetreibern nach Netznutzungsgebühren von OTTs veraltet sei und gegen die Grundsätze der Netzneutralität verstoßen würde. „Eine Überregulierung der OTTs wäre kontraproduktiv, da dies zu höheren Kosten für die Kunden führen und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher einschränken würde. Darüber hinaus würde es sich negativ auf Innovationen auswirken, zu Diskriminierung führen, sich negativ auf kleinere Unternehmen und Start-ups auswirken und zu einem Verstoß gegen die Richtlinien zur Netzneutralität führen“, sagte TV Ramachandran, BIF-Präsident.Die Alliance of Digital India Foundation (ADIF), eine politische Denkfabrik für digitale Start-ups, sagte, dass Forderungen nach Vereinbarungen zur Umsatzbeteiligung zwischen TSPs (Telekommunikationsdienstleistern) und OTT-Anwendungen in erster Linie auf der falschen Annahme beruhen, dass OTTs profitieren, ohne Beiträge zu leisten . „Die vorgeschlagene Umsetzung des vorgeschlagenen Umsatzbeteiligungsmodells birgt das Potenzial, das Wachstum digitaler Unternehmen zu behindern. Dieses Modell führt ein volumenbasiertes Umsatzbeteiligungssystem ein, das ihre nachhaltige Expansion behindern könnte“, heißt es in einer Erklärung des ADIF.Darüber hinaus entstehen zusätzliche Kosten für den Zugriff auf kostenlose oder erschwingliche Inhalte, und ein Teil dieser Ausgaben kann letztendlich an die Verbraucher weitergegeben werden, wodurch die Kosten für die Internetnutzung steigen.Die Internet and Mobile Association of India (IAMAI) gab an, dass es in Indien bereits robuste Regulierungsrahmen für Anbieter digitaler Dienste gebe. „Außerdem sind sie auf verschiedene Weise verpflichtet, das Verbraucherschutzgesetz und die Verbraucherschutzbestimmungen sowie das Wettbewerbsgesetz zur Wirtschaftsregulierung einzuhalten. Gemäß den IT-Regeln unterliegen digitale Dienstanbieter/OTT-Dienstanbieter speziellen Compliance- und Meldepflichten. Daher würde die Einführung eines Telekommunikationsregulierungsregimes für OTT-Dienste zweifellos als Akt der Überregulierung gelten“, argumentierte die IAMAI.
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