Holocaust-Leugnung jetzt wirklich strafbar: maximal 1 Jahr Gefängnis für Verstöße | Innere

Holocaust Leugnung jetzt wirklich strafbar maximal 1 Jahr Gefaengnis fuer Verstoesse

Das Kabinett verbietet die Leugnung der systematischen Judenverfolgung, deren Folge fast sechs Millionen europäische Juden vor und während des Zweiten Weltkriegs starben. Auch die Rechtfertigung des Holocaust ist strafbar. Zuwiderhandlungen werden mit einer Höchststrafe von einem Jahr Gefängnis geahndet.

Es ist nicht so, dass Menschen früher nicht wegen missbräuchlicher Formen der Holocaust-Leugnung verurteilt werden konnten. Dies könnte beispielsweise unter dem Stichwort Diskriminierung oder Rassismus erfolgen. Das ist in den Niederlanden bereits verboten. Die Leugnung von Völkermord wird nun im Gesetz gesondert erwähnt.

„Leider ist die Leugnung dieser abscheulichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit an der Tagesordnung“, sagte der scheidende Justizminister Dilan Yesilgöz, der den Gesetzentwurf vorbereitet hatte. Damit kommt die Regierung den europäischen Verpflichtungen nach.

Das spezifische Strafverbot gilt nicht nur für den Holocaust, sondern auch für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord, die nichts mit dem Zweiten Weltkrieg zu tun haben.

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