Die Verurteilung von Jessica B. wegen Mittäterschaft am Mord an ihrem Ehemann Tjeerd van Seggeren im Jahr 2017 beruhe auf unzureichenden Beweisen, schrieb die Generalstaatsanwaltschaft am Dienstag in einer Erklärung. Rat an den Obersten Gerichtshof. Sie empfiehlt, die Verurteilung der Frau, die im Berufungsverfahren Ende 2020 zu zwanzig Jahren Haft verurteilt wurde, aufzuheben.
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