Tipp: Bleiben Sie überzeugt
Im Vorfeld des heutigen Nachmittagsurteils wurde der Oberste Gerichtshof bereits im vergangenen November zu diesem Fall beraten. Der Generalanwalt (AG) empfahl daraufhin, Holleeders Verurteilung aufrechtzuerhalten. Ihr zufolge hat das Amsterdamer Gericht die Zuverlässigkeit der Zeugen ausführlich untersucht. Der Oberste Gerichtshof habe die Rechtmäßigkeit der Kronzeugengeschäfte im Passage-Prozess bereits geprüft, so der AG. Von dieser Linie ist das Gericht im Fall Holleeder nicht abgewichen.
Solche Ratschläge sind nicht bindend, werden aber sehr oft übernommen. Wenn der Rat das Urteil heute aufgibt, wird es für Holleeder kein Zurück mehr geben.
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