„GPT“ könnte bald markenrechtlich geschützt werden, wenn es nach OpenAI geht

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Wenn der Start OpenAI fühlt sich in letzter Zeit beschützend gegenüber seiner Marke, das ist verständlich. ThreatGPT, MedicalGPT, DateGPT und DirtyGPT sind nur eine Auswahl der vielen Unternehmen, die in den letzten Monaten Marken beim United State Patent and Trademark Office angemeldet haben.

Alle profitieren von der überwältigenden Popularität von ChatGPT, dem im November von OpenAI eingeführten Chatbot, der selbst auf dem Deep-Learning-Modell des Unternehmens aufbaut, dessen neueste Version, GPT-4, letzten Monat eingeführt wurde.

Kein Wunder, dass nach der Bewerbung Ende Dezember für eine Marke für „GPT“, was für „Generative Pre-trained Transformer“ steht, beantragte OpenAI im vergangenen Monat beim USPTO, den Prozess zu beschleunigen, und verwies auf die „unzähligen Verstöße und gefälschten Apps“, die zu entstehen beginnen.

Unglücklicherweise für OpenAI war seine Petition entlassen letzte Woche. Nach Angaben der Agentur haben es die Anwälte von OpenAI versäumt, eine entsprechende Gebühr zu zahlen und „angemessene dokumentarische Beweise zur Begründung der Sonderaktion“ vorzulegen.

Angesichts des Rests der Warteschlange, in der sich OpenAI befindet, könnte eine Entscheidung bis zu fünf weitere Monate dauern, sagt Jefferson Scher, Partner in der Intellectual Property Group von Carr & Ferrell und Vorsitzender der Trademark-Praxisgruppe der Kanzlei. Selbst dann sei der Ausgang nicht sicher, erklärt Scher.

Sicherlich habe OpenAI allen Grund zu der Annahme, dass es sich das Patent sichern könne. Wir haben ihn zum Beispiel gefragt, ob OpenAI auf Widerstand stoßen könnte, da das „T“ in GPT für „Transformer“ steht, was der Name einer neuronalen Netzwerkarchitektur ist, an der Forscher arbeiten Google erstmals vorgestellt im Jahr 2017 und das ist hereingekommen breite Verwendung. „Kann GPT eine Marke sein, auch wenn es einen sehr beschreibenden Ursprung hat?“ fragt Scher. Es kann, sagt er und zeigt auf IBM, kurz für International Business Machines, nur ein Beispiel für eine Marke mit beschreibendem Ursprung sein, auch wenn die Beschreibung schwach ist. Das ist „keine Garantie [OpenAI] könnte am Ende besitzen [GPT]“, fügt Scher hinzu, aber solche Präzedenzfälle helfen.

Ebenfalls hilfreich, sagt Scher, ist die Tatsache, dass OpenAI „GPT“ seit Jahren verwendet und sein ursprüngliches Generative Pre-Trained Transformer-Modell oder GPT-1 bereits im Oktober 2018 veröffentlicht hat.

Auch hier bemerkte Scher, dass es eine „komische Situation“ sei, da „normalerweise, wenn Sie Ansprüche auf die Nutzung stützen, Sie Ihre Marke auf dem Markt schrittweise aufgebaut haben“, während OpenAI bis zuletzt hauptsächlich KI-Forschern bekannt war Jahr, als ein faszinierendes Deep-Learning-Modell veröffentlicht wurde, das digitale Bilder generiert (DALL-E 2), gefolgt von ChatGPT, verwandelte das Unternehmen in eine Art von Übernacht Sensation.

Selbst wenn ein USPTO-Prüfer kein Problem mit der Anmeldung von OpenAI hat, wird sie danach in eine sogenannte Widerspruchsfrist verschoben, in der andere Marktteilnehmer argumentieren können, warum die Agentur die Marke „GPT“ ablehnen sollte.

Scher beschreibt es so: Im Fall von OpenAI müsste festgestellt werden, dass „GPT“ proprietär ist und dass die Öffentlichkeit es als solches wahrnimmt, anstatt das Akronym allgemeiner als generative KI wahrzunehmen.

Wie würde das USPTO über die öffentliche Wahrnehmung entscheiden? „Ein Szenario ist, dass Sie eine zufällige Stichprobe von Amerikanern nehmen und sie bitten, die Frage zu beantworten“, sagt Scher, aber das ist ein sechsstelliges Projekt, für das die Regierung nicht bezahlen wird, sodass jeder Herausforderer von OpenAI Fuß fassen müsste die Rechnung für so etwas.

Ein weiteres Mittel, um die öffentliche Wahrnehmung herzustellen, hängt damit zusammen, wie „GPT“ in der Öffentlichkeit verwendet wurde, von Late-Night-Talkshows bis hin zu öffentlichem Schreiben. „Wenn die Leute es nicht als urheberrechtlich geschützt behandeln, würde ein Markenprozess entscheiden, ob es schutzfähig ist oder nicht“, sagt Scher.

Es überrascht nicht, dass dies einen langen Prozess nach sich ziehen würde, was sicherlich das Letzte ist, was OpenAI will.

Es stellt sich die Frage, warum das Unternehmen nicht schon früher zum Schutz von „GPT“ übergegangen ist. Hier spekuliert Scher, dass das Unternehmen vom eigenen Erfolg „wahrscheinlich überrascht“ wurde. (In der Tat scheint es zu versuchen, den Dingen in China einen Schritt voraus zu sein, wo es ChatGPT noch nicht gestartet hat und dies möglicherweise nicht darf, aber es hat Berichten zufolge versucht, eine verwandte Marke.)

So oder so, sagt Scher, ist er der Meinung, dass „wir eine Grenze überschritten haben, wo GPT nicht aus drei zufälligen Buchstaben besteht. Wenn ein [startup] fragte mich, ob es sicher sei, es zu adoptieren, ich würde sagen, es ist nicht sicher.“

OpenAI könnte außerdem von einer Facette im Markenrecht profitieren, wo die Bekanntheit einer eingetragenen Marke ein dominierender Faktor ist, sagt Scher. Man muss zwar nicht berühmt sein, um sich eine Marke zu sichern, aber sobald ein Outfit berühmt ist, erhält es Schutz, auch außerhalb seiner Sphäre. Rolex ist beispielsweise ein zu berühmtes Markenzeichen, um es für irgendetwas anderes zu verwenden. Wenn OpenAI feststellen kann, dass „GPT“ ein bekanntes Warenzeichen ist, kann auch das Unternehmen verhindern, dass das Akronym auf breiter Basis verwendet wird (selbst wenn es teuer wäre, Straftätern nachzujagen).

Dies könnte der einzige Vorteil für das Unternehmen in diesem langwierigen Prozess sein. Je mehr Zeit vergeht und je mehr Benutzer OpenAI sammelt und je mehr Berichterstattung das Unternehmen erhält, desto wahrscheinlicher wird das letzte Szenario.

Ist OpenAI im durchschnittlichen Haushalt, bei der durchschnittlichen Person bekannt? „Sicher“, sagt Scher, „können sie sich dem nähern.“

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