Laut einem Bericht von Reuters antwortete Google-Sprecher Jose Castaneda auf den Gerichtsbeschluss, dass das Unternehmen gegen das Urteil Berufung einlegen werde. Sie fügte weiter hinzu, dass Google „Technologie immer unabhängig entwickelt und auf der Grundlage unserer Ideen konkurriert“. Google bestritt die Verletzung der Rechte von Touchstream und argumentierte, dass die Patente ungültig seien.
Was die Klage Google vorwirft
Touchstream, das auch unter dem Namen Shodogg firmiert, reichte 2021 eine Klage gegen Google ein. In seiner Klage gab das Unternehmen an, dass sein Gründer David Strober 2010 eine Technologie erfunden habe, um Videos von einem kleinen Gerät wie einem Smartphone auf ein größeres Gerät wie einen Fernseher zu „verschieben“. In der Beschwerde wurde behauptet, dass Google sich im Dezember 2011 mit Touchstream bezüglich seiner Technologie getroffen habe, angeblich aber zwei Monate später erklärt habe, dass es kein Interesse habe. Fast ein Jahr später (im Jahr 2013) stellte Google seine Chromecast-Medien-Streaming-Geräte vor. Touchstream behauptet, Googles Chromecast habe seine Innovationen kopiert und drei seiner Patente verletzt. In der Klage wird außerdem behauptet, dass die Produkte des Unternehmens, die Smart-Lautsprecher Home und Nest von Google sowie Fernseher und Lautsprecher von Drittanbietern mit Chromecast-Funktionen, ebenfalls gegen seine Patente verstoßen.Übrigens reichte Touchstream Anfang des Jahres ähnliche Beschwerden gegen die Kabelanbieter Comcast, Charter und Altice ein. Diese Fälle sind noch anhängig.
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