Gericht hindert Transgender-Sträfling daran, seinen Namen zu ändern — World

Gericht hindert Transgender Straefling daran seinen Namen zu aendern — World

Das höchste Gericht von Wisconsin hat entschieden, dass eine registrierte Sexualstraftäterin ihren Namen nicht ändern darf, um ihre neue Geschlechtsidentität widerzuspiegeln

Ein Gesetz von Wisconsin, das es registrierten Sexualstraftätern verbietet, ihren legalen Namen zu ändern, gilt auch dann noch, wenn der verurteilte Täter seine oder ihre Geschlechtsidentität ändert, hat der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates entschieden.Die am Donnerstag verkündete 4-3-Entscheidung stellte fest, dass zwei untergeordnete Gerichte Recht hatten, als sie den Antrag einer Transgender-Frau auf Änderung ihres Namens ablehnten. Die 22-jährige Sträfling, die als „Ella“ identifiziert wird, muss unter ihrem richtigen Namen in das Sexualstraftäterregister des Staates aufgenommen werden.„In Übereinstimmung mit etablierten Präzedenzfällen halten wir Ellas Aufnahme in das Register der Sexualstraftäter für keine Strafe nach dem achten Zusatzartikel“, sagte Richterin Rebecca Grassl Bradley schrieb im Urteil vom Donnerstag. „Selbst wenn es so wäre, ist die Registrierung von Sexualstraftätern weder grausam noch ungewöhnlich. Wir sind ferner der Meinung, dass Ellas Recht auf freie Meinungsäußerung nicht die Befugnis umfasst, den Staat zu zwingen, eine Änderung ihres legalen Namens zu ermöglichen.“
Gerichtsakten zeigen, dass Ella, ein leiblicher Mann, etwa 6 Fuß 5 und 345 Pfund groß war, als sie 2016 einen 14-jährigen Jungen sexuell missbrauchte. Das Opfer, das auf einem Auge blind und autistisch war, war sieben Zoll kleiner und 235 Pfund leichter als sein Angreifer. Ella verhöhnte den Jungen später in den sozialen Medien, erzählte anderen Schülern, was passiert war, und traumatisierte das Opfer weiter, so das Gericht. Drei der Richter des High Court stimmten Ellas Anwälten zu, die argumentierten, dass sie daran gehindert werde, ihren Namen zu ändern, und von ihr verlangt würden, zu bleiben im Sexualstraftäterregister war verfassungswidrig grausam und verletzte ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. „Von Ella zu verlangen, einen Namen beizubehalten, der nicht mit ihrer Geschlechtsidentität vereinbar ist, und sie zu zwingen, sich jedes Mal zu outen, wenn sie offizielle Dokumente vorlegt, setzt sie Diskriminierung und Missbrauch aus“, sagte Richterin Ann Walsh Bradley. Grassl Bradley schrieb dies jedoch mehrheitlich Ella ist immer noch frei, ihre Geschlechtsidentität auszudrücken. „Zum Beispiel verbietet ihr nichts, Frauenkleider anzuziehen, sich zu schminken, ihre Haare wachsen zu lassen oder einen weiblichen Decknamen zu verwenden“, sagte der Richter. Ellas Anwälte hatten auch argumentiert, dass der Staat keine „rationale Grundlage“ habe, um den Überblick zu behalten ihrer. Grassl Bradley sagte, sie finde diese Behauptung „unglaublich“, angesichts der Schwere und Eindringlichkeit ihres Verbrechens. Es wurde festgestellt, dass Ella das Opfer niedergehalten und gewaltsam Oralsex mit ihm durchgeführt hatte, während ein Komplize seinen Mund bedeckte, um ihn am Schreien zu hindern.

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