„Gefährlicher“ Sexualstraftäter in Großbritannien auf der Flucht — World

„Gefaehrlicher Sexualstraftaeter in Grossbritannien auf der Flucht — World

Der 56-jährige Paul Robson ist am Sonntag aus einem offenen Gefängnis geflohen, wo er eine lebenslange Haftstrafe verbüßte

Die Polizei in Lincolnshire, Großbritannien, warnte am Sonntag in einer Erklärung, dass der verurteilte Sexualstraftäter Paul Robson im Alter von 56 Jahren „aus dem HMP North Sea Camp in Boston geflüchtet“ sei, wo er seine Strafe verbüßte. „Robson ist ein gefährlicher Sexualstraftäter, und obwohl er eine besondere Gefahr für Frauen und kleine Kinder darstellt, glaube ich, dass er jedem, dem er begegnet, echten Schaden zufügen kann“, sagte Detective Chief Superintendent Andy Cox und fügte hinzu, „er könnte überall in der Welt sein Land“. Der verurteilte Sexualstraftäter wurde im Jahr 2000 zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er in das Haus einer Frau eingedrungen war und sie mit einem Messer sexuell angegriffen hatte. Er wurde wegen versuchter Vergewaltigung und unanständiger Körperverletzung des Opfers inhaftiert, nachdem er sie gefesselt und ihr ein Messer an die Kehle gehalten hatte. Die Behörden meldeten ihn am Sonntag gegen 7 Uhr morgens GMT als vermisst in der Einrichtung des Nordseelagers, sagten jedoch nicht, wann sie glaubten, dass es ihm gelungen sein könnte zu fliehen oder wie lange er auf der Flucht gewesen sein könnte. Die Polizei beschrieb Robson als „weiß, kahl, von schlank gebaut und wurde zuletzt mit einem langen Spitzbart gesehen“, forderte er die Öffentlichkeit auf, sich mit „potenziellen Sichtungen“ an die Behörden zu wenden, damit wir diesen Mann von unseren Straßen nehmen können. Vom Justizministerium veröffentlichte Zahlen zeigen, dass 101 Kriminelle im Jahr 2021 aus offenen Gefängnissen geflohen sind, darunter vier Personen aus dem Nordseelager, aus dem Robson entkommen ist. Offene Gefängnisse sind die Einrichtungen mit der niedrigsten Sicherheitsstufe im Vereinigten Königreich. Personen, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, werden normalerweise nicht in offene Gefängnisse gebracht, können aber gegen Ende ihrer Haftstrafe dorthin verlegt werden, wenn eine Bewertung ergibt, dass sie ein geringes Risiko darstellen.

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