Amazon sei den Anordnungen der DGCCRF einen Monat später, am 28. April, nachgekommen, teilte der Wachhund mit, was zu Strafen in Höhe von umgerechnet 90.000 Euro pro Verzugstag führte.
Die Anordnungen der DGCCRF folgten einer Untersuchung der Agentur, die dem französischen Finanzministerium unterstellt war, und führten zu dem Schluss, dass Amazon sich nicht an die sogenannten „Platform-to-Business“-Regeln hielt, die vom französischen Finanzministerium verabschiedet wurden europäische Union im Jahr 2019. Amazon kündigte an, gegen die Strafen der DGCCRF Berufung einzulegen. „Die DGCCRF hat anerkannt, dass die Änderungen, die wir im April vorgenommen haben, mit ihrer einstweiligen Verfügung übereinstimmen“, sagte Amazon in einer schriftlichen Erklärung. „Wir sind jedoch weiterhin nicht mit der DGCCRF in Bezug auf ihre Feststellungen, Entscheidungen und die damit verbundenen Strafen einverstanden und fordern jeden von ihnen vor Gericht heraus.“