Französische Politikerin Le Pen muss wegen Veruntreuung von EU-Geldern vor Gericht erscheinen | Im Ausland

Franzoesische Politikerin Le Pen muss wegen Veruntreuung von EU Geldern vor

Den Angeklagten drohen zehn Jahre Gefängnis und eine Million Euro Geldstrafe

Der mehrfache Präsidentschaftskandidat wurde im Juni 2017 wegen „Untreue“ und „Mittäterschaft“ angeklagt. Diese Anklage änderte sich später in „Veruntreuung öffentlicher Gelder“. Le Pen war von 2004 bis 2017 Mitglied des Europäischen Parlaments.

Die französische Staatsanwaltschaft wirft Le Pen vor, ein „betrügerisches System zur Veruntreuung europäischer Gelder zu seinem eigenen Vorteil durch die Scheinbeschäftigung parlamentarischer Assistenten“ aufgebaut zu haben.

Den Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren. Sie können auch mit einer Geldstrafe von bis zu 1 Million Euro oder dem Doppelten des Straferlöses belegt werden.

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