Frankreich sperrt die Informationsfreiheit ein

Durch die Verlängerung der Verjährungsfristen für die Beleidigung und Diffamierung von Abgeordneten wird die Informationsfreiheit gefährdet. Journalistengewerkschaften prangern diesen unsäglichen Verstoß gegen das Presserecht an.

Wird es möglich sein, einen gewählten Beamten oder Wahlkandidaten zu kritisieren, ohne ein Jahr nach der Tat eine strafrechtliche Verfolgung zu riskieren? Am 7. Februar verabschiedeten die Abgeordneten in die Fußstapfen der Senatoren und verabschiedeten eine Änderung des Gesetzesvorschlags, die darauf abzielt, die Sicherheit und den Schutz von Bürgermeistern und gewählten Kommunalvertretern zu stärken. Die Änderung sieht vor, dass jeder „Inhaber eines öffentlichen Wahlamtes oder Kandidat für ein solches Amt“ im Falle einer Beleidigung oder Verleumdung von einer einjährigen Verjährungsfrist profitieren kann, anstelle der im Gesetz von 1881 vorgesehenen drei Monate. Dabei handelt es sich um ein Ausnahmegesetz, da nur gewählte Vertreter oder Wahlkandidaten von einer solchen Ausnahmeregelung profitieren können.
Daher der Aufschrei der Journalistengewerkschaften. Hier ist ihre gemeinsame Reaktion.

Reaktion der Journalistengewerkschaften

„Parlamentarier haben immer mehr Probleme mit der Meinungsfreiheit. Während der Debatte im Senat über das vorgeschlagene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit örtlicher gewählter Vertreter wurde das Pressegesetz von 1881 durch einen von Senatorin Catherine Di Folco und der sozialistischen Fraktion gemeinsam eingebrachten Änderungsantrag geändert. Artikel 2 bis dieses Vorschlags sieht vor, dass die Verjährungsfrist für Straftaten der Verleumdung oder öffentlichen Beleidigung eines gewählten Amtsträgers oder einer Person in einer öffentlichen Position von drei Monaten auf ein Jahr verlängert wird, wobei das Gesetz für gewählte Beamte eine Ausnahme darstellt Nur Beamte.
Der Text wurde am Mittwoch, dem 7. Februar, in der Nationalversammlung in nur zehn Minuten debattiert, wie das Online-Nachrichtenmagazin Mediapart enthüllte. Obwohl die Abgeordnete Violette Spillebout den Vorschlag auf gewählte Vertreter auf lokaler oder nationaler Ebene und auf Kandidaten für ein solches Amt beschränkte, treibt der Vorschlag einen beispiellosen Keil in das fragile Gleichgewicht des Gesetzes von 1881.

Ein Modell bis hin zur EMRK

Das französische Pressefreiheitsgesetz von 1881 ist ein Modell für die Verteidigung der Meinungsfreiheit, bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Die SNJ, SNJ-CGT, CFDT-Journalistes und SGJ-FO, die Gewerkschaften, die Journalisten in Frankreich vertreten, verurteilen diese Änderung eines der Gesetze, die die Meinungs-, Informations- und Informationsfreiheit am stärksten schützen, auf das Schärfste .
Diese Verlängerung der Verjährungsfrist würde ein Damoklesschwert über die Behandlung politischer Nachrichten bringen, mit der Gefahr, dass ein gewählter Beamter oder Kandidat ein Jahr lang einen Journalisten oder Presseverleger angreifen könnte, wenn die Konsequenzen der von einem Medium bereitgestellten Informationen berücksichtigt werden Austritt aus dem Amt könnte Auswirkungen auf die Fortsetzung seiner Amtszeit haben.

Druck auf Journalisten und Verleger

Darüber hinaus entsteht zusätzlicher finanzieller Druck auf Verleger, Journalisten und Organisationen, die den Berufsstand verteidigen, und es besteht die Gefahr einer Inflation der Verfahren und ihrer Kosten.
Es ist ein Schlag für die Demokratie als Ganzes. Journalisten hätten das Recht, zu recherchieren und ihrer recherchierenden Arbeit nachzugehen, es sei denn, sie interessierten sich zu sehr für die politischen Angelegenheiten dieses Landes. Wir gehen auf dem Kopf!
Meinungsfreiheit kann nicht ausgehandelt werden. Seit mehr als einem Jahrhundert werden Presseverleger und Journalisten von den Gerichten für das Gewicht ihrer Schriften zur Rechenschaft gezogen, aber es kann keine Rede davon sein, dass eine Kategorie von Bürgern, die sich an der Spitze der gesetzgebenden Gewalt befinden, dazu in der Lage ist einen untragbaren Druck auf die redaktionelle Informationsfreiheit ausüben.
In einer Zeit, in der die Estates General de l’information im Gange sind und in den Vorschlägen der Bürger Transparenz gefordert wird, scheint uns dieser Vorschlag der Abgeordneten ein Schlag ins Gesicht für die freie Ausübung des Journalismus zu sein.

Die Journalistengewerkschaft lehnt diese Änderung des Gesetzes von 1881 strikt ab und fordert die sofortige Rücknahme von Artikel 2b des Gesetzentwurfs. Als sie kontaktiert wurde, sagte Violette Spillebout, Renaissance-Abgeordnete und Berichterstatterin, sie sei „offen für eine schnelle Diskussion am runden Tisch“ vor der für Ende Februar geplanten Sitzung der gemeinsamen Kommission.
Wenn der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form angenommen wird, wird die Gewerkschaft eine vorrangige Frage der Verfassungsmäßigkeit stellen.

[SNJ – SNJ-CGT – CFDT-Journalistes – SGJ-FO]

Reporter ohne Grenzen: „Das ist inakzeptabel.“

Reporter ohne Grenzen ihrerseits ist empört über diesen Änderungsantrag, der im Stillen verabschiedet wurde. Darin heißt es: „Am 7. Februar 2024 hat die französische Nationalversammlung eine Änderung des Pressegesetzes verabschiedet, die die Verjährungsfrist für Beleidigungen und Verleumdungen verlängert, wenn es sich bei der Zielperson um einen gewählten Amtsträger oder Kandidaten handelt.“ Reporter ohne Grenzen (RSF) verurteilt diese gefährliche Bedrohung des fragilen Gleichgewichts der Gesetzgebung von 1881 zum Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit aufs Schärfste.

Warum sollten gewählte Volksvertreter und Kandidaten bei Beleidigungen und Verleumdungen nicht genauso behandelt werden wie andere Bürger? Drei Monate sind mehr als genug Zeit, um eine Beschwerde einzureichen. Wir sind uns der gegen gewählte Vertreter gerichteten Gewalt nicht verborgen, aber es ist schwer zu rechtfertigen, den Verfahrensrahmen nur zum Nutzen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zu schwächen.

All dies nach einer zehnminütigen Debatte in der Nationalversammlung. Das ist inakzeptabel. Bei RSF fordern wir die Abgeordneten auf, diese Änderungen rückgängig zu machen, da sie nicht nur den Schutz gewählter Vertreter verfehlen, sondern auch das Risiko von Verfahren gegen Journalisten bergen, lange nachdem der Inhalt veröffentlicht wurde. Das ist der Inbegriff einer falsch guten Idee.

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