Die Europäische Union entwickelt Compliance-Leitlinien für ihr neues KI-Gesetz. Als Teil dieses Prozesses wurde eine Konsultation eingeleitet (Hier) sucht Input in zwei Bereichen. Die erste ist, wie das Gesetz KI-Systeme definiert (im Gegensatz zu „einfacherer traditioneller“ Software). Es werden Menschen aus der KI-Branche, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft um ihre Ansichten zur Klarheit der Schlüsselelemente der Definition des Gesetzes sowie um Beispiele für Software gebeten, die außerhalb des Geltungsbereichs liegen sollten.
Die zweite Frage betrifft den verbotenen Einsatz von KI. Das Gesetz enthält eine Handvoll Anwendungsfälle, die verboten sind, da sie als „inakzeptables Risiko“ gelten, beispielsweise das Social Scoring nach chinesischem Vorbild. Der Schwerpunkt der Beratung liegt hier. Die EU wünscht detaillierte Rückmeldungen zu jeder verbotenen Verwendung und legt besonderen Wert auf praktische Beispiele.
Die Konsultation läuft bis zum 11. Dezember 2024. Die Kommission geht dann davon aus, Anfang 2025 Leitlinien zur Definition von KI-Systemen und verbotenen Anwendungen zu veröffentlichen, so a Pressemitteilung.