EU schreibt Apple vor, wie Interoperabilität im DMA-Stil zu realisieren ist

Die Europäische Union hat im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) des Blocks zwei „Spezifikationsverfahren“ gegen Apple eingeleitet, in denen sie dem iPhone-Hersteller Anweisungen geben wird, wie er bestimmte Interoperabilitätsbestimmungen der Marktgerechtigkeitsverordnung einhalten soll. Wenn Apple die Anforderungen der Kommission nicht erfüllt, drohen dem Unternehmen Geldbußen von bis zu 10 % seines weltweiten Jahresumsatzes.

Die Europäische Kommission, die Apple und den anderen sechs Gatekeepern im Rahmen der EU-weiten Verordnung den DMA auferlegt, eröffnete im März ihr erstes Verfahren wegen Nichteinhaltung der Vorschriften gegen Apple und untersuchte dabei eine Reihe von Bedenken. Als die Kommission im Juni vorläufige Ergebnisse vorlegte, gab sie an, sie vermute, dass Apple gegen die Regeln in Bezug auf die Art und Weise verstoßen habe, wie es seinen App Store betreibt. Die umfassenderen Ermittlungen dauern jedoch noch an.

Der Technologieriese hat sowohl vor als auch seit der vorläufigen Feststellung der Kommission eine Reihe von Änderungen an seinem DMA-Compliance-Plan vorgenommen. Doch die EU wird ihre Intervention bei Apple in Bezug auf interoperabilitätsbezogene Änderungen wohl verstärken.

Dies ist einer der Bereiche, in denen es im Großen und Ganzen große Kritik an Apples Ansatz zum DMA gibt. So gibt es beispielsweise Bedenken hinsichtlich der Informationsbildschirme, die iOS-Benutzern angezeigt werden, wenn sie beabsichtigen, von der Nutzung von Apple-Technologien abzurücken und für bestimmte Funktionen alternative Technologien einzusetzen.

Die EU hat zudem kürzlich eine langwierige Kartelluntersuchung zu Apples kontaktloser Zahlungstechnologie abgeschlossen. Dabei akzeptierte sie verbindliche Zusagen des Unternehmens, um die Interoperabilität für Entwickler konkurrierender Wallet-Technologie sicherzustellen. Die Kommission hofft also möglicherweise, die Erkenntnisse aus diesem Fall nutzen zu können, um verwandte Bereiche der DMA-Konformität von Apple zu klären.

Zwar enthält die Verordnung bereits eine Liste mit Geboten und Verboten, die die EU von Gatekeepern erwartet, doch besteht immer noch Interpretationsspielraum darüber, wie die spezifischen Regeln in bestimmten Kontexten genau anzuwenden sind. Das Gesetz enthält daher auch Vollmachten, die es der Kommission ermöglichen, die Einhaltung der Vorschriften klarzustellen, wenn sie ein offenes Verfahren gegen einen Gatekeeper hat – wie im Fall von Apple.

Konkret will der Block Apple mit diesen beiden jüngsten Verfahren vorgeben, wie es die Interoperabilität mit verbundenen Geräten sicherstellen kann, die die Konnektivitätsfunktionen von iOS nutzen möchten, etwa in den Bereichen Benachrichtigungen und Gerätekopplung.

Darüber hinaus soll das Unternehmen Anweisungen dazu erhalten, wie mit Interoperabilitätsanfragen von App-Entwicklern umzugehen ist, die Software für die Mobil- und Tablet-Plattformen iOS und iPadOS erstellen – die beide gemäß dem DMA als sogenannte „Kernplattformdienste“ reguliert werden.

„Das erste Verfahren konzentriert sich auf mehrere iOS-Konnektivitätsfunktionen und -Funktionalitäten, die überwiegend für und von verbundenen Geräten verwendet werden“, schrieb die Kommission in einem Pressemitteilung. „Vernetzte Geräte sind eine vielfältige, große und kommerziell wichtige Produktgruppe, zu der auch Smartwatches, Kopfhörer und Virtual-Reality-Headsets gehören. Unternehmen, die diese Produkte anbieten, sind auf eine effektive Interoperabilität mit Smartphones und deren Betriebssystemen wie iOS angewiesen. Die Kommission beabsichtigt, festzulegen, wie Apple eine effektive Interoperabilität mit Funktionen wie Benachrichtigungen, Gerätekopplung und Konnektivität gewährleisten wird.“

„Das zweite Verfahren konzentriert sich auf den Prozess, den Apple eingerichtet hat, um Interoperabilitätsanfragen zu beantworten von Entwicklern und Drittanbietern für iOS und iPadOS eingereicht. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Antragsprozess transparent, zeitnah und fair ist, damit alle Entwickler einen effektiven und vorhersehbaren Weg zur Interoperabilität haben und Innovationen ermöglichen können“, fügte die Kommission hinzu.

Apple wurde mit der Bitte um eine Stellungnahme zu den jüngsten DMA-Maßnahmen der EU kontaktiert.

Die Kommission hat sechs Monate Zeit, um diese beiden Verfahren abzuschließen. Danach wird sie Apple vorläufige Ergebnisse zusenden und darin die Maßnahmen erläutern, die das Unternehmen voraussichtlich ergreifen wird, um die Interoperabilitätsverpflichtung des DMA „wirksam zu erfüllen“.

Zu diesem Zeitpunkt wird auch eine Zusammenfassung der Ergebnisse der EU veröffentlicht.

Die beiden neuen DMA-Verfahren gegen Apple bedeuten nicht, dass die Kommission das noch gegen das Unternehmen laufende umfassende Verfahren wegen Nichteinhaltung der Vorschriften abgeschlossen hat. Apple könnte also noch mit einer DMA-Durchsetzungsentscheidung (und einer möglichen Geldstrafe) rechnen müssen.

Die EU möchte jedoch offensichtlich schnelle Ergebnisse für ihre wichtigste Regulierung zur Anfechtbarkeit des Marktes. Aus diesem Grund wird sich die Kommission wahrscheinlich vor allem darauf konzentrieren, Wege zu finden, um das neue Instrumentarium anzuwenden, damit die DMA schnell daran arbeiten kann, Apples Compliance neu zu gestalten, anstatt eine saftige Strafe zu verhängen. Aber es ist offensichtlich hilfreich, mit einem kräftigen Knüppel die Compliance zu fördern.

Die frühzeitige Eröffnung eines DMA-Verfahrens gegen Apple hat der Kommission dabei geholfen, ihre Interventionen zu intensivieren, da sie dadurch den Zugang zu bestimmten Befugnissen – wie beispielsweise diesen Spezifikationsverfahren – freigab.

Auch bei Apple ist hinsichtlich seines DMA-Angebots bereits einiges an Bewegung zu beobachten. Zu den Änderungen, die der Tech-Gigant nach Prüfung durch die Kommission an seinem ursprünglichen Compliance-Vorschlag vorgenommen hat, gehören unter anderem die Öffnung der Webverteilung für iOS-Apps und weniger Beschränkungen für Entwickler, die auf günstigere Angebote außerhalb des App Stores verlinken können. Außerdem wurden die Browserauswahlbildschirme optimiert und weitere Änderungen vorgenommen.

Auf der anderen Seite hat sie eine ganze Reihe neuer Gebühren eingeführt – und Kritiker beschweren sich weiterhin, dass die Änderungen noch nicht weit genug gegangen seien. Das Endergebnis ist also immer noch ein bewegliches Fest.

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