Ergebnisse nach Untersuchung des Dopingfalls Valieva bekanntgegeben — Sport

Ergebnisse nach Untersuchung des Dopingfalls Valieva bekanntgegeben — Sport

Laut WADA fand eine russische Disziplinaranhörung „kein Verschulden oder Fahrlässigkeit“ des Eiskunstläufers

Laut der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) haben russische Beamte festgestellt, dass die olympische Eiskunstläuferin Kamila Valieva „kein Verschulden oder Fahrlässigkeit“ für den Verstoß gegen die Dopingregeln trug, der bei den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking einen großen Skandal auslöste.

Die WADA gab am Freitag bekannt, dass sie von der russischen Anti-Doping-Agentur (RUSADA) über die Ergebnisse eines Disziplinargerichts im Fall Valieva informiert wurde.

Die damals 15-jährige Eiskunstläuferin zeigte in einer bei den russischen Meisterschaften im Dezember 2021 entnommenen Probe einen positiven Test auf das verbotene Herzmedikament Trimetazidin. Das Ergebnis wurde jedoch erst gemeldet, nachdem sie in der Eiskunstlaufmannschaft angetreten war Event bei den Spielen in Peking im Februar 2022 – wo sie dem russischen Team zu Gold verhalf.

WADA sagte in seinem Aussage dass ein russisches Tribunal „feststellte, dass die Athletin zwar einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen begangen hatte, sie dafür jedoch ‚keine Schuld oder Fahrlässigkeit‘ trug“. Es stellte fest, dass die Entscheidung des Tribunals entschieden hatte, dass Valieva ihre Ergebnisse für das Datum der Entnahme der Probe – den 25. Dezember 2021 – disqualifizieren sollte. Das bedeutet, dass Valieva ihren russischen nationalen Titel 2021 verlieren wird.

Die WADA hatte bereits im November beim Court of Arbitration for Sport (CAS) eine Beschwerde eingereicht, in der sie ihre Unzufriedenheit mit der Behandlung des Falls durch RUSADA zum Ausdruck brachte und RUSADA Verzögerungen vorwarf.

In der Erklärung vom Freitag sagte die WADA, sie habe „eine Kopie der vollständigen begründeten Entscheidung angefordert, die sie zusammen mit den Fallakten prüfen wird, um festzustellen, ob die Entscheidung mit den Bestimmungen des Welt-Anti-Doping-Codes vereinbar ist“.

„Basierend auf den Elementen des Falls, mit denen die WADA bereits vertraut ist, ist die Agentur jedoch besorgt über die Feststellung ‚kein Verschulden oder Fahrlässigkeit‘ und wird nicht zögern, ihr Berufungsrecht beim Court of Arbitration for Sport, as auszuüben angemessen“, fügte er hinzu.

„Nach einer vollständigen Überprüfung der RUSADA-Entscheidung wird die WADA die nächsten Schritte prüfen, damit die Angelegenheit so schnell wie möglich und ohne weitere unangemessene Verzögerung behandelt wird. Die WADA kann keine weiteren Kommentare abgeben, bis sie die begründete Entscheidung und die Fallakte erhalten und geprüft hat.“

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