Elon Musks X Corp steht vor einer Markenrechtsklage einer Social-Media-Werbeagentur

Als Elon Musk Twitter diesen Sommer in X umbenannte, da war Anliegen dass das neue Unternehmen mit Markenrechtsklagen konfrontiert werden könnte, da es in den USA nahezu 900 aktive Markenregistrierungen gebe, die den Buchstaben und die Markenbezeichnung „X“ in verschiedenen Branchen abdecken, heißt es in den Kommentaren des Markenanwalts Josh Gerben, sprach damals mit der Presse. Jetzt seine Firma vertritt den möglicherweise ersten Kunden, der X wegen seiner Marke verklagt – eine in Florida ansässige Social-Media-Werbeagentur, X Soziale Mediendas Kunden die Möglichkeit bietet, sich über soziale Plattformen wie Facebook und Instagram zu vermarkten.

Die Beschwerde, die beim US-Bezirksgericht für den Mittleren Bezirk von Florida eingereicht wurde, wurde ursprünglich von gemeldet Bloomberg-Gesetz. Darin heißt es, dass X Social Media, LLC „verwendet das X Social Media Mark seit mindestens Anfang 2016 kontinuierlich im Handel.“ und hat erheblich in die Marktbekanntheit investiert, wozu auch die Entwicklung eines unverwechselbaren „X“-Zeichens gehörte, das mit seinen Social-Media-Werbediensten verbunden ist.

Für das, was es wert ist, sieht das „X“ von X Social Media überhaupt nicht wie das „X“ von Musk aus – tatsächlich handelt es sich um ein Bild, das tatsächlich die Figur einer Person darstellt, bei der das „X“ markante Arme und Beine hat, die eine Waage halten – a Symbol, mit dem das Unternehmen seine Spezialität in der Kundenbetreuung kennzeichnet der Rechtsbranche.

Dennoch wird in der Beschwerde argumentiert, dass die Umbenennung von Twitter in „X“ die eigene Marke verletzt und dass dies der Fall ist „Der jüngste Versuch, die Marke im Zusammenhang mit sozialen Medien, Geschäftsdaten, Verkaufsförderung und Werbung, Unternehmensberatung, Marktforschungsdiensten und Werbediensten zu registrieren, erfordert diese Maßnahme.“ weil es verursacht „schwerer, irreparabler Schaden“ zu X Social Media.

Darüber hinaus wird in der Beschwerde behauptet, dass das Marketing und die Bekanntheit, die rund um die Umbenennung von Twitter in angeboten von oder stehen in Verbindung mit X.

Auch X Social Media rangiert jetzt in den Suchergebnissen für seinen eigenen Namen weiter unten, da Google den Wikipedia-Eintrag von X Corp. als Top-Ergebnis angibt.

In der Klage wird außerdem argumentiert, dass sich mehrere der Markenanmeldungen von X Corp. auf Dienstleistungen beziehen, die dem Angebot von X Social Media ähneln, einschließlich der Analyse von Geschäftsdaten; Werbedienstleistungen; Unternehmensberatung und Informationsdienste; sowie Geschäfts-, Verbraucher- und Marktforschung.

Im Vorfeld seiner Klage schickte X Social Media im August ein Unterlassungsschreiben an X Corp., doch das Unternehmen weigerte sich, die Nutzung der Marke einzustellen, heißt es.

Die Klage von X Social Media verlangt, dass das Gericht X Corp. daran hindert, das „X“ in seinen Werbe- und Marketingmaterialien zu verwenden, korrigierende Werbung zu veröffentlichen, um der Verwirrung der Verbraucher entgegenzuwirken, und fordert Schadensersatz.

Obwohl der Fall von X Social Media eines der ersten Unternehmen ist, das Musks X Corp. ins Visier nimmt, ist es möglicherweise nicht das letzte. Gerben hatte zuvor davor gewarnt, dass die Marke von Hunderten von Unternehmen verwendet werde, und dies mitgeteilt Reuters Es bestand eine „100-prozentige Wahrscheinlichkeit“, dass Twitter wegen der X-Umbenennung verklagt würde.

X ist nicht das erste große Tech-Rebranding, das zu einem Rechtsstreit führt. Bloombergs Bericht stellte dies ebenfalls fest. Gegen die Umbenennung von Facebook in Meta gab es mehrere Klagen, unter anderem von einem VR-Unternehmen, einer Blockchain-Gruppe und einem Softwareunternehmen. In der Zwischenzeit hat sich Block nach der Umbenennung von Square mit dem Steuerberatungsdienstleister H&R Block geeinigt.

X Corp. antwortete nicht auf Anfragen nach Kommentaren zur Suite und schickte lediglich die automatische Antwort-E-Mail „Jetzt beschäftigt, schauen Sie bitte später noch einmal vorbei.“

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