Einspruch bei Umweltverbänden zurückgewiesen: Kreis darf Naturerlaubnis besitzen | JETZT

Einspruch bei Umweltverbaenden zurueckgewiesen Kreis darf Naturerlaubnis besitzen JETZT

Der Circuit Zandvoort darf seine Naturgenehmigung weiterhin nutzen. Das hat der Staatsrat am Dienstagvormittag nach Abwägung aller Interessen beschlossen. Vier Natur- und Umweltorganisationen wollten die Genehmigung aussetzen, aber der Staatsrat hat diesen Antrag heute Morgen in einer Vorabentscheidung abgelehnt.

Ende April gingen verschiedene Naturschutzorganisationen vor Gericht, weil sie wollten, dass die Naturgenehmigung des Circuit Zandvoort für ungültig erklärt wird. Nach Angaben der Organisationen stößt die Strecke aufgrund des Formel-1-Rennens zu viel Stickstoff aus. Das teilte das Gericht den Naturschutzorganisationen mit falsch; Die Provinz Noord-Holland durfte dem Circuit Zandvoort die Genehmigung erteilen.

Die Naturschutzorganisationen waren mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und gingen zum Staatsrat. Sie stellen die Berechnung der Stickstoffemissionen in Frage. Durch ein Notverfahren versuchten sie ein letztes Mal, die zweite Auflage des Großen Preises der Niederlande zu stoppen.

Die Rennstrecke in Zandvoort grenzt an ein geschütztes Natura 2000-Gebiet, Kennemerland-Zuid. Nach Angaben der Provinz Noord-Holland wäre hinreichend nachgewiesen worden, dass die Stickstoffemissionen bei den Formel-1-Rennen nicht steigen würden. Daraufhin erhielt die Rennstrecke von der Provinz eine Genehmigung, damit der Grand Prix ausgetragen werden konnte.

Das heutige Urteil ist eine Vorabentscheidung. Der Staatsrat wird 2023 eine endgültige Entscheidung treffen. Für eine endgültige Entscheidung über Stickstoffberechnungen ist nach Ansicht des Rates in diesem Dringlichkeitsverfahren kein Raum.

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