Die strafrechtliche Verfolgung des zweiten Messerangriffs ist fraglich
Es ist ungewiss, ob H. auch wegen Beteiligung an einer zweiten Messerstecherei im Mai strafrechtlich verfolgt wird. Auf einer Tanzparty in Zaandam wurde am 8. Mai einem englischen Jungen seine Sonnenbrille gestohlen und er wurde mit einem Messer erstochen.
Das Opfer dieses Messerangriffs hat Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft (OM) ist sich noch nicht sicher, ob ausreichende Beweise gegen H. vorliegen. Die Staatsanwaltschaft würde das Opfer gerne weiter anhören, aber da sich der Junge im Ausland befindet, wird es länger dauern.
H.s Anwalt Daniel Fontein forderte die Staatsanwaltschaft auf, das Verfahren einzustellen. Darauf hat der Beamte noch nicht geantwortet. Mehr könnte am 7. März klar werden, wenn eine weitere Pro-forma-Anhörung stattfinden wird. Es wird erwartet, dass die endgültige Datei dann fertiggestellt wird.