Ein Silvester unter strenger Überwachung

Der Übergang von 2021 auf 2022 wird von der Covid-Epidemie und von den drakonischen Maßnahmen des Staates zur Eindämmung aller Arten von Überschwemmungen geprägt sein. Hier sind einige der Maßnahmen, die die Präfekten im Grand Est ergriffen haben.

Im Elsass wie in Lothringen haben die Präfekten Maßnahmen „für ein friedliches neues Jahr“ ergriffen. Und damit alles gut geht, werden sehr wichtige menschliche Mittel, Polizisten, Gendarmen und Feuerwehrleute mobilisiert, um am 31. sind verbrannt.

Ausgangssperre für Kinder unter 16 Jahren

Der Präfekt des Bas-Rhin hat vorübergehende Maßnahmen ergriffen, um während dieser Zeit zu gelten:

  • Verbot des Tragens, Transports, Kaufs, Verkaufs und Weitergabe von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen bis 3. Januar 2022, 8 Uhr. (Kategorie C1, F1, C2, F2, C3, F3, C4 und F4);
  • Verhängung einer Ausgangssperre für Minderjährige unter sechzehn Jahren in der Nacht vom 31. Dezember 2021 um 22:00 Uhr auf den 1. Januar 2022 um 6:00 Uhr in folgenden Ortschaften: Straßburg, Hönheim, Bischheim, Schiltigheim, Illkirch-Graffenstaden , Lingolsheim und Ostwald;
  • Verbot des Verkaufs und Konsums von Alkohol auf öffentlichen Straßen vom 31. Dezember 2021 um 12:00 Uhr bis zum 1. Januar 2022 um 12:00 Uhr;
  • Verbot der Verteilung, des Kaufs und des Verkaufs von Kraftstoff in allen transportablen Behältern vom 25. Dezember 2021, 6:00 Uhr, bis 3. Januar 2022, 6:00 Uhr

Die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den 7 Gemeinden des Straßburger Stadtteils für öffentliche Sicherheit, der Euro-Metropole und sozialen Vermietern hat insbesondere die Entwicklung eines alternativen Angebots von kostenlosen und überwachten Parkplätzen sowie die Verstärkung der Sicherheit von Stadtmobiliar ermöglicht und gemeinsame Teile von Wohngebäuden.
Angesichts der Gesundheitslage und der rasanten Verbreitung der Omicron-Variante, Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein aller sind notwendiger denn je.
Für private oder Familienfeiern wird empfohlen:

  • begrenzen Sie die Teilnehmerzahl;
  • um sicherzustellen, dass gefährdete Personen ihre Auffrischungsdosis erhalten haben;
  • die Räumlichkeiten regelmäßig zu lüften;
  • ob Sie geimpft sind oder nicht, einen Selbsttest am Tag der Veranstaltung oder einen Antigen- oder PCR-Test am Tag vor oder am Tag der Veranstaltung durchführen.

Private Partys, deren Größe und Organisationsbedingungen denen einer Diskothek ähneln, verstoßen tatsächlich gegen die COVID-Bestimmungen. In solchen Fällen können die Veranstalter strafrechtlich verfolgt werden.
Um die Situation zu überwachen und die Koordinierung der Dienste unter der Aufsicht des Präfekten zu ermöglichen, wird das Betriebszentrum des Departements am Nachmittag des 31. Dezember und während der gesamten Silvesternacht aktiviert.

Kein Alkohol auf den öffentlichen Straßen

In den Departementen 54 und 57 gelten ähnliche Bestimmungen. Da die festlichen Ereignisse in der Nacht zum 31. Dezember die Ausbreitung des Virus begünstigen können, halten es die staatlichen Dienste für unerlässlich, die guten Gesten anzuwenden, indem:

  • Vermeidung großer Partys, Abendessen und Versammlungen;
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl und der Personenmischung;
  • regelmäßiges Lüften geschlossener Räume und Händewaschen regelmäßiges Tragen einer Maske an allen Orten, an denen dies vorgeschrieben ist und wenn der physische Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann;
  • Am Vortag oder am Tag der Veranstaltung zum Test gehen.

Die Präfektur rät dringend davon ab, Tänze, große Partys usw. zu organisieren. Die Sicherheitskräfte werden mobilisiert und können sie stoppen, wenn die Hygienevorschriften nicht eingehalten werden.

In Übereinstimmung mit den Ankündigungen des Premierministers, die die Bevölkerung dazu auffordern, große Partys und Abendessen am 31. öffentlichen Raum und auf öffentlichen Straßen an Silvester, mit Ausnahme der Terrassen von Bars, Cafés, Hotels und Restaurants, die für den Publikumsverkehr zugelassen sind. Diese Maßnahme gilt in allen Gemeinden ab diesem Freitag, 31. Dezember 2021, 18 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022, 7 Uhr

Das Tragen einer Maske ist Pflicht

In Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern sowie in Gemeinden, die von Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern umgeben sind, besteht die ganze Silvesternacht eine Maskenpflicht im Freien.
Darüber hinaus ist die Verwendung, das Tragen und der Transport von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen im gesamten Departement verboten.

  • Jegliches Tragen, Benutzen und Transportieren von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen ist bis einschließlich 2. Januar 2022 auf öffentlichen Straßen oder in Richtung des öffentlichen Raums sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln für Einzelpersonen untersagt;
  • Das Verbot gilt nicht für die Kategorien C1, F1 und C2, F2. Nur Fachleute mit einem Qualifikationsnachweis sind berechtigt, Feuerwerkskörper im Rahmen von pyrotechnischen Shows zu tragen, zu transportieren und zu verwenden, die von der zuständigen Präfekturbehörde ordnungsgemäß validiert wurden.

➢ Der An- und Verkauf, die Entnahme und der Transport von Brennstoffen in Kanistern, Cubitainern, Kanistern, Flaschen oder sonstigen Behältnissen in allen Vertriebsstellen, mit Ausnahme von Produkten, die speziell für die Versorgung einzelner Heizgeräte bestimmt sind, sind bis Januar verboten 2, 2022 einschließlich.

Frohe Feiertage und ein gutes neues Jahr an alle!

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