Ein gewählter Vertreter bittet den Bürgermeister, eine Beschwerde einzureichen … gegen den Bürgermeister!

Im Mittelpunkt des Streits stand der Bau eines Zahnarzthauses, der sich immer weiter hinzog. So sehr, dass die Baugenehmigung hinfällig geworden ist. Daher ist das Gebäude nun illegal.

Hegt Mariline Thiébaut, ein Minderheitsmitglied im Gemeinderat von Solgne im Département Moselle, einen Groll gegen den Bürgermeister? Oder genauer gesagt, gegen den Bau eines Zahnarztheims im Dorf? Die Frage stellt sich, nachdem ihr Anwalt Vincent Poudampa einen etwas scherzhaften Brief an den Oberrichter der Stadt, Jean Stamm, geschickt hat.

Eine Baugenehmigung ist drei Jahre gültig

Wie Sie wissen“, schreibt der Anwalt, „führt die Gemeinde Bauarbeiten an einem Zahnarzthaus in der Rue des Étangs in Solgne (57420) durch. Das Zahnarzthaus ist ein von der Gemeinde Solgne finanziertes Gebäude, das auf einem Grundstück der Gemeinde Solgne errichtet wurde. Es umfasst ein einstöckiges Gebäude mit drei Behandlungsräumen, einem Operationsraum, einem Warteraum, einem Radiologieraum, einem Sterilisationsraum, einer Teestube, einem Sekretariat und Toiletten. Für diese Zahnklinik wurde am 06. Juli 2020 eine Baugenehmigung (PC-Nr. 057 655 20 M0001) erteilt. Allerdings werden die Arbeiten ohne Baugenehmigung der Gemeinde durchgeführt, da mit den Arbeiten erst am 6. Juli 2023 begonnen wurde, als die Baugenehmigung auslief. Die Arbeiten begannen im Oktober 2023, drei Monate nach Ablauf der Genehmigung.

Geänderte Pläne

Aber das ist nicht alles. Der Anwalt weist darauf hin, dass die Pläne für das im Bau befindliche Zahnarzthaus von denen in der Baugenehmigung 2020 abweichen. Tatsächlich“, schreibt er an den Bürgermeister, „ist aus dem Flachdach ein Schrägdach geworden, und die Grundfläche hat zugenommen (von 205 m 2 auf 220 m 2). Zwar habe die Gemeinde eine geänderte Baugenehmigung eingereicht, räumte der Anwalt ein, dieser Antrag befinde sich jedoch noch in der Prüfung. Diese Änderungsgenehmigung gilt daher nicht für die laufenden Arbeiten.

Beschwerde des Bürgermeisters gegen den Bürgermeister

„MS. Thiébaut fordert die Gemeinde auf, einen Bericht über das Vorliegen von Arbeiten zu erstellen, die gegen die Bestimmungen der Stadtplanungsordnung verstoßen, diesen Bericht unverzüglich an die Staatsanwaltschaft Metz weiterzuleiten, damit eine Untersuchung angeordnet werden kann, und schließlich für die Gemeinde Solgne, vor dem Gericht ein Verfahren gegen den Bürgermeister einzuleiten, um den Abriss der bereits errichteten Werke zu erreichen und in der Zwischenzeit eine Anordnung zur Einstellung der Arbeiten zu erwirken.

Beschwerde des AC-Verbandes!

Vor einigen Monaten hat der Antikorruptionsverband AC!! reichte bei der Staatsanwaltschaft Metz eine Anzeige gegen den Bürgermeister von Solgne wegen „Betrugs, Untreue, illegaler Zinsnahme und Unterschlagung von öffentlichem Eigentum“ ein, und zwar gegen einen von der Bürgermeisterei gegründeten und verwalteten Verein wegen des Verdachts der Umgehung der Auflagen des öffentlichen Rechnungswesens einerseits und der kommunalen Demokratie andererseits.
Fortgesetzt werden…

Wir versuchten vergeblich, Herrn Jean Stamm, Bürgermeister von Solgne, zu erreichen. Wir haben ihm eine Nachricht hinterlassen, um ihn um seine Meinung zu diesem Thema zu bitten. Gerne erteilen wir ihm das Wort, sobald er dies wünscht.

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