ED legt Rs 213 crore für Geldwäsche durch Online-Wett- und Glücksspielseiten bei

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Das Vollzugsdirektion hat Rs 212,91 crore an Erlösen aus Straftaten (PoC) in Fällen beigefügt, in denen Online-Wett- und Glücksspielseiten/Apps für Geldwäsche und Hawala-Transaktionen verwendet wurden, Parlament war informiert. In einer schriftlichen Antwort im Rajya Sabhasagte der Staatsminister für Finanzen Pankaj Chaudhary Vollstreckungsdirektion untersucht mehrere Fälle im Zusammenhang mit Cyberkriminalität und Krypto-Asset-Betrug. In einigen wenigen Fällen wurde festgestellt, dass Online-Wett- und Glücksspielseiten/Apps für Geldwäsche und Hawala-Transaktionen verwendet wurden.

„In diesen Fällen wurden am 16. Dezember 2022 PoC in Höhe von Rs 212,91 crores identifiziert, die gemäß den Bestimmungen des PMLA angebracht / eingefroren / beschlagnahmt wurden. Außerdem wurden in diesen Fällen 03 Strafverfolgungsbeschwerden eingereicht“, sagte er.

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Als Antwort auf eine separate Frage sagte der Minister, die Zentralregierung habe eine interministerielle Task Force (IMTF) eingesetzt, um alle Aspekte der Regulierung von Online-Glücksspielen zu untersuchen. „Einklagbare Ansprüche in Form von Wetten und Glücksspielen, einschließlich solcher, die sich aus Online-Glücksspielen ergeben, ziehen 28 Prozent an MwSt und die GST-Gesetze machen die Abgabe nicht davon abhängig, ob es sich um ein Geschicklichkeits- oder ein Glücksspiel handelt. Es wurden Fälle eingereicht, in denen die Erhebung von GST auf Online-Glücksspiele angefochten wird“, fügte Chaudhary hinzu. Er beantwortete eine Frage, ob es keine klare Definition für „Glücksspiel“ und „Geschicklichkeitsspiel“ unter GST gibt, was zu Schwierigkeiten bei der Besteuerung von Online-Spielen und Wetten führt, was zu mehreren Rechtsstreitigkeiten führt. Das GST-Rat hat auch eine Gruppe von Ministern gebildet (GoM) über Kasinos, Rennbahnen und Online-Glücksspiele, um alle Fragen der Rate und Bewertung dieser Aktivitäten zu untersuchen. Die GoM hat ihren Bericht dem Finanzminister der Union vorgelegt.


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