Die US-Handelskommission stellt sich auf die Seite von iRobot und verbietet den Import von SharkNinja-Roboterstaubsaugern

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Das Gerät von den Erfindern der Staubsauger-Roboter bekommt eine Navigationstechnologie, die von einem 13-GHz-Quad-Core-Prozessor angetrieben wird. Es bekommt 500 ml Staub und das Unternehmen gibt an, dass es eine Laufzeit von 120 Minuten hat. Das Unternehmen wirbt auch mit dem im Gerät verbauten Staubfilter. Wie die meisten Staubsauger-Roboter auf dem Markt lässt er sich auch per App und Alexa steuern.

Der UNS Internationale Handelskommission sagte am Dienstag, es würde die Einfuhr von verbieten SharkNinja Betrieb von LLC-Roboterstaubsaugern, die ein Patent des Roomba-Herstellers verletzen ich Roboter Corp. Die gesamte Kommission bestätigte einen Teil der Entscheidung eines Handelsrichters vom Oktober, dass SharkNinja zwei Patente seines Konkurrenten verletzte, und bestätigte, dass die Geräte von SharkNinja die Navigationstechnologie von iRobot nachahmten.

Die Regierung von Präsident Joe Biden hat 60 Tage Zeit, um das Importverbot zu überprüfen, bevor es in Kraft tritt, obwohl Verbote selten rückgängig gemacht werden. Die Parteien können auch nach Ablauf der Überprüfungsfrist beim US Court of Appeals for the Federal Circuit Berufung gegen ITC-Entscheidungen einlegen. Der Anwalt von SharkNinja, Brian Rosenthal, sagte, das verbleibende strittige Patent beziehe sich nur auf eine Funktion eines Geräts, das das Unternehmen bereits entfernt habe, und dass die Anordnung „null Einfluss“ auf die Fähigkeit von SharkNinja haben werde, seine Produkte zu verkaufen. Colin Angle, CEO von iRobot, sagte in einer Erklärung, dass das Unternehmen mit der Entscheidung und dem Importverbot zufrieden sei. iRobot aus Bedford, Massachusetts, reichte die ITC-Beschwerde im Jahr 2021 zusammen mit einer Klage gegen SharkNinja vor dem Bundesgericht in Boston ein. Es beschuldigte die Roboter-Bodenreiniger der Serien SharkNinja aus Needham, Massachusetts, der ION-, IQ- und AI-Serie, ihre Technologie für die Kartierung von Räumen, die gezielte Reinigung, das automatische Andocken an Ladestationen und andere Funktionen zu kopieren. Das Gerichtsverfahren wurde während des ITC-Verfahrens ausgesetzt. Eine weitere Patentklage, die iRobot 2019 gegen SharkNinja angestrengt hat, wurde ebenfalls während des damit verbundenen Verfahrens beim US-Patent- und Markenamt ausgesetzt.


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