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Preiserhöhung bei Hafermilch führt zu Unzufriedenheit
Pflanzenmilch ist relativ neu auf dem Markt. Daher gibt es im Steuersystem noch keine eigene Produktgruppe. Hafermilch wird daher genauso besteuert wie Erfrischungsgetränke. Mineralwasser und Milchprodukte sind von der Steuer befreit.
Dass Pflanzenmilch – auch Varianten ohne Zuckerzusatz – der Softdrinksteuer unterliegt, führt zu Unzufriedenheit. A Petition gegen die Steuer wurde bereits fast 50.000 Mal unterzeichnet. Der Hafermilchhersteller Oatly verwies auf einem Plakat mit dem Text auf diese Petition: „Das ist keine Limonade, die Regierung sagt, dass es so ist.“
Der scheidende Staatssekretär Maarten van Ooijen (Öffentliche Gesundheit, Wohlfahrt und Sport), der die Politik ursprünglich unterstützt hatte, ist nun der Ansicht, dass die Regelung ungünstig ist und unerwünschte Auswirkungen hat.
Es RIVM untersucht derzeit die Auswirkungen einer gestaffelten Verbrauchssteuer, bei der die Zuckermenge im Getränk bestimmt, wie viel Steuer Sie zahlen.