Die Regierung hat klargestellt, dass es keine gibt Einfuhrbeschränkungen auf bestimmte IT-Hardwareprodukte. Die Generaldirektion Außenhandel (DGFT), ein Zweig des Handelsministeriums, hat ein Rundschreiben an die Zollbehörden und die Industrie herausgegeben, in dem es heißt, dass nur die Einfuhr von Laptops, Tablets, All-in-One-PCs, Ultra-Small-Form-Factor-Computern und Servern beschränkt ist. Die Beschränkungen werden nicht auferlegt Desktop-Computer.
„Nur der Import von Laptops, Tablets, All-in-One-PCs, Computern mit ultrakleinem Formfaktor und Servern, die unter HSN 8471 fallen, ist ‚eingeschränkt‘ und der Import sollte gegen eine gültige Importgenehmigung nur für die über fünf Artikelkategorien zulässig sein.“ Die angegebene Einfuhrbeschränkung gilt nicht für andere Waren wie Desktop-Computer usw. unter der Tarifnummer 8471“, heißt es in dem Rundschreiben.
Laut DGFT ist die Einfuhr dieser „beschränkten“ Waren nur mit einer gültigen Einfuhrgenehmigung gestattet. Im internationalen Handel werden Produkte anhand des Codes des Harmonisierten Systems der Nomenklatur (HSN) kategorisiert, der auch als Tarifköpfe bezeichnet wird und bei der systematischen Klassifizierung von Waren weltweit hilft.
Der HS-Code 8471 umfasst Produkte im Zusammenhang mit automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und -einheiten wie Mäusen, Druckern, Scannern und CD-Laufwerken.
Einfuhrbeschränkungen für bestimmte IT-Produkte
Im August letzten Jahres kündigte die Regierung Beschränkungen für bestimmte IT-Hardwaregüter an. Nachdem jedoch Bedenken von in- und ausländischen Unternehmen eingegangen waren, wurden die Regeln im Oktober 2023 überarbeitet. Die überarbeiteten Vorschriften ermöglichten es Importeuren, Laptops und Computer aus Übersee mit einer einfachen Einfuhrgenehmigung einzuführen.
Importeure sind verpflichtet, Angaben zu Menge und Wert der Waren zu machen. Dieses neue „Importmanagementsystem“.„ zielt darauf ab, Lieferungen von Laptops, Tablets und Computern zu überwachen, ohne die Marktversorgung zu beeinträchtigen oder einen aufwändigen Lizenzierungsprozess zu schaffen.
Importeure können Mehrfachgenehmigungen beantragen, die bis zum 30. September 2024 gültig bleiben.
Zum Thema Desktop-Computer erklärte ein Beamter, dass sich bestimmte Unternehmen an die DGFT gewandt hätten und behaupteten, dass die Zollbehörden die Einfuhr von Desktop-Computern nicht gestatten würden. Als Reaktion auf diese Bedenken wurde die Klarstellung herausgegeben.
„Nur der Import von Laptops, Tablets, All-in-One-PCs, Computern mit ultrakleinem Formfaktor und Servern, die unter HSN 8471 fallen, ist ‚eingeschränkt‘ und der Import sollte gegen eine gültige Importgenehmigung nur für die über fünf Artikelkategorien zulässig sein.“ Die angegebene Einfuhrbeschränkung gilt nicht für andere Waren wie Desktop-Computer usw. unter der Tarifnummer 8471“, heißt es in dem Rundschreiben.
Laut DGFT ist die Einfuhr dieser „beschränkten“ Waren nur mit einer gültigen Einfuhrgenehmigung gestattet. Im internationalen Handel werden Produkte anhand des Codes des Harmonisierten Systems der Nomenklatur (HSN) kategorisiert, der auch als Tarifköpfe bezeichnet wird und bei der systematischen Klassifizierung von Waren weltweit hilft.
Der HS-Code 8471 umfasst Produkte im Zusammenhang mit automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und -einheiten wie Mäusen, Druckern, Scannern und CD-Laufwerken.
Einfuhrbeschränkungen für bestimmte IT-Produkte
Im August letzten Jahres kündigte die Regierung Beschränkungen für bestimmte IT-Hardwaregüter an. Nachdem jedoch Bedenken von in- und ausländischen Unternehmen eingegangen waren, wurden die Regeln im Oktober 2023 überarbeitet. Die überarbeiteten Vorschriften ermöglichten es Importeuren, Laptops und Computer aus Übersee mit einer einfachen Einfuhrgenehmigung einzuführen.
Importeure sind verpflichtet, Angaben zu Menge und Wert der Waren zu machen. Dieses neue „Importmanagementsystem“.„ zielt darauf ab, Lieferungen von Laptops, Tablets und Computern zu überwachen, ohne die Marktversorgung zu beeinträchtigen oder einen aufwändigen Lizenzierungsprozess zu schaffen.
Importeure können Mehrfachgenehmigungen beantragen, die bis zum 30. September 2024 gültig bleiben.
Zum Thema Desktop-Computer erklärte ein Beamter, dass sich bestimmte Unternehmen an die DGFT gewandt hätten und behaupteten, dass die Zollbehörden die Einfuhr von Desktop-Computern nicht gestatten würden. Als Reaktion auf diese Bedenken wurde die Klarstellung herausgegeben.