„Ich fordere Sie dringend auf, die Einzelhändler angemessen darauf hinzuweisen, dass die Mobiltelefonnummer der Verbraucher nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung zum Zeitpunkt des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen erfasst werden darf und sofern dies nicht zur zwingenden Voraussetzung gemacht werden sollte.“ Verkauf“, zitierte die Nachrichtenagentur PTI Singhs Brief.
Zunahme der Beschwerden über NCH
Die Sekretärin sagte, dass bei der National Consumer Helpline (NCH) eine Reihe von Beschwerden registriert werden, da mehrere Einzelhandelsgeschäfte Verbraucher dazu zwingen, ihre Mobiltelefonnummern anzugeben, bevor sie ein Produkt kaufen. Im Falle der Verweigerung der Angabe der Mobiltelefonnummer lehnten Einzelhändler entweder den Verkauf des Produkts oder der Dienstleistung ab und/oder lehnten auch jegliche Rückerstattung, Umtausch usw. ab, schrieb die Sekretärin in dem Brief vom 26. Mai.„Durch die verbindliche Verpflichtung zur Angabe von Mobilfunknummern werden Verbraucher oft gezwungen, ihre persönlichen Daten gegen ihren Willen weiterzugeben, woraufhin Verbraucher oft mit Marketing- und Werbebotschaften von Einzelhändlern überschwemmt werden, für die sie sich damals noch nicht einmal entschieden haben.“ „Ich habe das Produkt gekauft“, wurde Singh zitiert.Singh sagte, dass die Abteilung für Verbraucherangelegenheiten hat diese Situation ernst genommen.
„…das Beharren auf der Mobiltelefonnummer beim Verkauf eines Produkts als zwingende Voraussetzung, selbst wenn ein Verbraucher sich dafür entscheidet, diese nicht anzugeben, stellt eine Verletzung seiner Rechte dar und stellt eine unlautere Handelspraxis im Sinne des Gesetzes dar“, sagte Singh.„Unfaire Handelspraktiken“
Laut Singh ist es eine unlautere Handelspraxis, den Verbrauchern den Kauf von Produkten oder die Rückgabe, den Umtausch und die Rückerstattung zu verbieten oder Verbraucherbeschwerden mit der Begründung zu lösen, dass der Verbraucher keine Mobiltelefonnummer weitergegeben hat.„Solange keine Verletzung anderer Verkaufsbedingungen vorliegt, kann die bloße Nichtweitergabe der Telefonnummer kein Grund dafür sein, Verbrauchern die Ausübung ihrer Rechte gemäß dem Gesetz zu verwehren“, fügte er hinzu.
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