1. Warum sollten Sie auch eine Passagierversicherung abschließen?
Autobesitzer sind verpflichtet, eine Kfz-Versicherung, auch Haftpflichtversicherung genannt, abzuschließen. Diese deckt in vielen Situationen Schäden an anderen Personen und Fahrzeugen bei einem Unfall ab. Wer einen Unfall erlitten hat, kann Schadensersatz vom Täter verlangen.
„Wenn man als Fahrer aber selbst einen Unfall verursacht, hat man mit der normalen Haftpflichtversicherung keinen Anspruch auf irgendetwas“, sagt Menno Dijcks von Independer. Und hier kommen die Vorteile einer Mieterversicherung ins Spiel.
Die Insassenversicherung schaut nicht darauf, wer für den Schaden verantwortlich ist, sondern zahlt in vielen Situationen einfach aus. Da keine Ermittlungen zur Ursache und zum Täter erforderlich sind, erfolgt die Auszahlung deutlich schneller. „Bei einer Haftpflichtversicherung kann es manchmal Jahre dauern, bis die Zahlung erfolgt“, sagt Dijcks.
Nicht jeder kann so lange auf Geld warten, zum Beispiel Unternehmer, die eine Zeit lang nicht arbeiten können und kein Einkommen mehr haben. Besonders im Verletzungsfall ist eine Insassenversicherung sinnvoll.
2. Welche Insassenversicherung ist sinnvoll?
Es gibt zwei Arten der Passagierversicherung. Dijcks empfiehlt die Passagierschadenversicherung (SVI) von etwa 5 Euro pro Monat: „Es handelt sich um eine umfassende Absicherung, die den tatsächlich entstandenen Schaden ausgleicht.“ Dabei kann es sich um Gegenstände handeln, um Einkommensverluste aufgrund vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder um die Kosten einer Beerdigung.
Die günstigere Variante heißt Personenunfallversicherung (OIV) und kostet etwa 3 Euro pro Monat. Die OIV zahlt nur aus, wenn jemand infolge eines Autounfalls ums Leben gekommen ist oder dauerhaft arbeitsunfähig geworden ist.
Die OIV verfügt über einen Festbetrag für bestimmte Verletzungen und Schäden. Das bedeutet, dass ein Tänzer, der einen Fuß verliert, den gleichen Betrag erhält wie ein Büroangestellter, der einen Fuß verliert. Während der Tänzer seine Einnahmequelle verliert.
3. Wer muss diese Versicherung abschließen?
Die Beifahrerversicherung ist eine Zusatzversicherung zur Kfz-Versicherung. Es ist an ein Fahrzeug gekoppelt und muss vom Besitzer abgeschlossen werden. Die Versicherung kann daher nicht separat von jemandem abgeschlossen werden, der häufig in das Auto anderer einsteigt.
Wenn der Fahrer über eine Insassenversicherung verfügt, gilt die Versicherung für alle Personen und Gegenstände in seinem Fahrzeug. Mehr als jeder Dritte, der eine Kfz-Versicherung abschließt, entscheidet sich laut Zahlen von Independer auch für die SVI.