Die EU-Exekutive sagte, Regierungen könnten staatliche Unterstützung für feste Breitbandnetze bereitstellen, die mindestens 1 Gigabit pro Sekunde und 150 Megabit pro Sekunde Upload-Geschwindigkeiten bieten.
Beihilfen für den Ausbau von Mobilfunknetzen, einschließlich 5G, sind nur zur Verbesserung der Qualität bestehender oder geplanter Mobilfunknetze zulässig. Die überarbeiteten Vorschriften erlauben es den EU-Ländern, entweder einen veröffentlichten Preis, einen regulierten Preis oder einen kostenbasierten Preis als Benchmark für die Festsetzung der Großhandelszugangspreise zu verwenden. Um Transparenz zu gewährleisten, müssen die Regierungen mindestens 30 Tage lang eine öffentliche Konsultation einleiten, bevor sie staatliche Beihilfen gewähren, wobei Umwelt und Energie zu den Auswahlkriterien gehören. Die Schwelle für die Veröffentlichung von Details zu gewährten Beihilfen wurde von 500.000 auf 100.000 Euro gesenkt. Die EU-Wettbewerbsaufsicht stellte auch weitere Einzelheiten zu den Bedingungen bereit, unter denen die Mitgliedstaaten die kommerzielle Leistung der Netzwerke überwachen und möglicherweise Geld zurückfordern müssen, falls das Netzwerk eine überdurchschnittliche Leistung erbringt.