Deutschland zieht immer noch die falschen Lehren aus dem Holocaust — World

Deutschland zieht immer noch die falschen Lehren aus dem Holocaust

Berlins eigene Geschichte des Völkermords legt nahe, dass es besser wäre, als jeden Protest gegen das Massensterben im Gazastreifen zu unterdrücken.

Am 6. August Ein Gericht in Berlin verurteilte eine junge Frau namens Ava Moayeri zu einer Geldstrafe von 600 € für den Ruf „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“. Einer von Moayeris Anwälten, Alexander Gorski, beklagte dies als „einen ziemlich schwarzen Tag für die Meinungsfreiheit in Deutschland“. Er hat recht, auch wenn sein Kommentar eine allzu untertriebene Reaktion auf einen skandalösen Justizirrtum ist. Tatsächlich ist die Frage, was an diesem Urteil falsch ist, schwer zu beantworten, weil buchstäblich alles falsch ist. Zunächst einmal war die Begründung von Richterin Birgit Balzer peinlich schlampig, verantwortungslos fehlinformiert sowie ethisch und rechtlich verfehlt; dazu weiter unten mehr. Abgesehen von Balzers Versagen, dem wichtigen Fall, über den sie zu entscheiden hatte, gerecht zu werden, stellen der Fall und das Urteil auch ein größeres Problem in Deutschland und anderswo dar: die perverse Verhätschelung Israels durch den Westen. Eine Form dieser Verwöhnung besteht darin, dem israelischen Regime zu gestatten, die Erinnerung an den Holocaust, einen Völkermord an den Juden, zu missbrauchen, um Straffreiheit für seine eigenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beanspruchen, darunter den Völkermord an den Palästinensern. Auch Balzer berief sich ausdrücklich auf den Holocaust, um ihr Urteil zu rechtfertigen. Doch Moayeri, die Tochter iranischer Kommunisten, machte klar, dass sie weder mit der Verherrlichung von Gewalt noch mit Antisemitismus etwas zu tun hat. Im Gegenteil, es geht ihr darum, Solidarität mit den palästinensischen Opfern israelischer Gewalt zu zeigen und für ihre Rechte einzutreten. Balzer fühlte sich berechtigt, diese vollkommen plausible Position zu ignorieren, Moayeri völlig unbewiesene Motive zu unterstellen und sie auf dieser grundlegend fehlerhaften Grundlage zu bestrafen. Tatsächlich ist es klar, dass Moayeris Recht auf friedlichen Protest und eine vollkommen legitime politische Position unterdrückt wurde, um israelische Narrative vor jeder Infragestellung zu schützen. Und diese Narrative werden wiederum dazu benutzt, Israel vor der Verantwortung für seine Verbrechen zu schützen, und so wird auch den Opfern Israels Hilfe verweigert. Die Fakten in Moayeris Fall sind nicht kompliziert. Am 11. Oktober 2023 Sie nahm an einer kleinen Protestkundgebung vor einer Berliner Schule teil und verwendete dort den Slogan „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein.“ Es kam zu keiner Gewalt – tatsächlich kritisierte die Demonstration ausdrücklich die Gewalt, die an der Schule stattgefunden hatte – und ihr wurde auch nichts anderes zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Moayeri allein durch das Rufen dieser Worte das Verbrechen der Billigung eines anderen Verbrechens begangen habe. Damit bezog sich die Staatsanwältin auf den Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober. Doch in Wirklichkeit haben Palästinenser nach internationalem Recht ein unbestreitbares Recht auf bewaffneten Widerstand. Zwar handelte es sich bei dem Angriff auch um Verbrechen – wenn auch weit weniger als von Israel behauptet (siehe unten), aber Palästinenser begehen kein Verbrechen, wenn sie gegen israelische Soldaten kämpfen, was die Hamas am 7. Oktober in großem Umfang tat. In Berlin schien sich jedoch weder die Staatsanwaltschaft noch der Richter um diese rechtliche Tatsache zu kümmern. Richterin Balzer schloss sich stattdessen der Staatsanwaltschaft an und fügte mehrere eigene Argumente hinzu: Laut Balzer leugne der Slogan „Vom Fluss bis zum Meer“ „Israels Existenzrecht“. Balzer glaubt auch, dass der Kontext von Moayeris Verwendung des Slogans – wenige Tage nach dem Hamas-Angriff – nur eine Interpretation zulässt, nämlich dass Moayeri den Angriff billigen und „seinen monströsen Charakter herunterspielen“ wollte. Balzers Argument über den Kontext ist nicht nur absurd, sondern auch erstaunlich selbstgefällig und verrät einen fast bemitleidenswerten Mangel an Selbstbewusstsein, aber wir werden darauf zurückkommen. Sehen wir uns zunächst ihre anderen Punkte genauer an: Ein Punkt, der Balzers vereinfachenden Ansatz sicherlich hätte erschweren sollen, ist die Tatsache, dass wir inzwischen wissen – auch aus den israelischen Medien –, dass am 7. Oktober Viele Israelis wurden absichtlich getötet, nicht von der Hamas, sondern von israelischen Streitkräften, in Anwendung der sogenannten „Hannibal-Direktive“.Eine typisch perverse und zynische Politik, die ursprünglich darauf abzielte, israelischen Soldaten das Töten anderer israelischer Soldaten zu ermöglichen, damit diese nicht von palästinensischen Widerstandskämpfern gefangen genommen werden konnten, wurde am 7. Oktober Die Richtlinie wurde wahllos angewendet – tatsächlich auch gegen israelische Zivilisten.. Daher ging ein Großteil von Balzers „monströser Qualität“ der Ereignisse vom 7. Oktober tatsächlich vom israelischen Militär aus. Das ist eine gut belegte Tatsache, keine Meinung. Dass sie ihr Urteil auf einer voreingenommenen, uninformierten und einseitigen Zuschreibung der gesamten Gewalt allein an die Hamas stützte, untergrub bereits seine Glaubwürdigkeit. Was Israels „Existenzrecht“ betrifft, ist es erstaunlich, dass ein Richter es wagt, dieses Argument vorzubringen. Jeder Jurist weiß – oder sollte wissen – dass es eine unbestreitbare Tatsache des Völkerrechts ist, dass Staaten kein solches Recht haben. Die diplomatische Anerkennung durch andere Staaten ist eine Frage der Aufrechterhaltung internationaler Beziehungen, verleiht dem anerkannten Staat jedoch kein „Existenzrecht“. So kann man beispielsweise ihr Verschwinden zwar bedauern, aber ein solches „Recht“ wurde absolut nicht verletzt, als beispielsweise die ehemalige DDR, die Sowjetunion oder die Tschechoslowakei aufhörten zu existieren. In Wirklichkeit haben Völker oder Nationen – nicht Staaten – ein Recht auf Selbstbestimmung. Und es ist Israel, das das palästinensische Volk gewaltsam dieses – tatsächlich bestehenden – Rechts sowie natürlich seines Landes und oft auch seines Lebens beraubt hat. Israel hat die globale Öffentlichkeit zwar mit einer derartigen Flut an Desinformation über diese grundlegende Tatsache (wie über so viele andere) überzogen, dass gewöhnliche Mainstream-Medienkonsumenten wahrscheinlich verwirrt sind. Doch jeder, der Anspruch darauf hat, informiert zu sein, und sicherlich ein ausgebildeter Richter, muss wissen, dass dies lediglich ein israelischer Gesprächspunkt und kein Recht ist. Generell scheint Balzer ein ernstes Problem damit zu haben, politische Kategorien aus dem herauszuhalten, was ihre juristische Argumentation sein sollte. Sie brachte auch das berüchtigte deutsche Die Staatsräson kommt ins Spiel. Insbesondere berief sie sich auf die Idee, die die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel in öffentlichen Reden in den Jahren 2007 und 2008 formulierte, dass für Deutschland das, was es als Israels „Sicherheit“ missversteht, und der Schutz der Juden in Deutschland Teil dieser „Staatsräson“ seien. Obwohl diese Idee mehrere deutsche Gesetze beeinflusst hat, hat sie vor Gericht noch immer nichts zu suchen. Denn Reden, selbst die eines Staatsoberhaupts, schaffen kein Recht. Sogar der Deutsche Bundestag erkennt diedass „der Begriff der Staatsräson weder im Grundgesetz noch im [that is, the German constitution] noch in elementaren Rechtsgrundsätzen des deutschen Rechts. Es kann daher nicht als Rechtsbegriff ausgelegt werden. Vielmehr wird es in der heutigen deutschen Staatspraxis als politisches Grundprinzip verstanden.“
Balzer wiederholte sogar die israelische Propaganda über enthauptete Babys und systematische Massenvergewaltigungen durch die Hamas.Beide Geschichten sind falsch und wurden umfassend widerlegt, wie auch in den Mainstream-Medien ausführlich berichtet wurde. Tatsächlich, sogar US-Präsident Biden musste seine rücksichtslose Wiederholung dieser falschen Gräuelgeschichten „zurücknehmen“. Es ist beschämend zu sehen, dass eine deutsche Richterin sie nicht nur wiederholt, sondern sie auch in ihre Urteilsbegründung einfließen lässt. Denn dies sind nicht „bloße“ Unwahrheiten, sondern das, was wir heute als „waffengestützte Desinformation“ – oder vorsätzliche Lügen – bezeichnen, die verwendet wurden, um politische Deckung und Unterstützung für Israels Völkermord im Gazastreifen zu erzeugen. Schließlich behauptete Balzer, die Forderung nach einem freien Palästina auf seinem gesamten Territorium sei zwangsläufig dasselbe wie die Forderung nach dem Ende Israels. Ehrlich gesagt, na und? Interessanterweise hat die künftige EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas aus Estland tatsächlich öffentlich und rücksichtslos das Ende Russlands als Staat gefordert, was im Westen offenbar keine Einwände hervorruft. Und obwohl Kallas eine Katastrophe der Inkompetenz und Russophobie ist, ist es eigentlich keine Straftat, das Ende eines Staates zu fordern, da Staaten kein Existenzrecht haben (siehe oben). Darüber hinaus kann der Ruf nach einem freien Palästina in Wirklichkeit auch so verstanden werden, dass er nicht das Ende Israels fordert, sondern ein ganz anderes Israel, eines, das sein schreckliches rassistisches und mörderisches Regime aufgegeben hat und in einen Nachfolgestaat Palästina integriert wurde, in dem alle Einwohner gleiche Rechte haben werden. Unter gut informierten und leidenschaftslosen Zeitgenossen nennen wir dies die Einstaatenlösung, und sie hat nichts mit ethnischer Säuberung oder Antisemitismus zu tun. Es ist in Wirklichkeit auch der einzige Weg nach vorn, denn Israels endlose Böswilligkeit und seine entsetzlichen Verbrechen haben alle anderen Modelle diskreditiert. Zusammenfassend ist das Urteil gegen Moayeri eine engstirnige, politisch motivierte Absurdität und eine Schande für ein Land, das stolz darauf ist, ein Rechtsstaat zu sein. Das Gesetz verlangt Vernunft und Voreingenommenheit. Beides fehlt hier schmerzlich. Glücklicherweise kann gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werden, und es ist so gut wie sicher, dass dies auch der Fall sein wird. Hoffen wir, dass die höheren deutschen Gerichte diese beschämende Nachrichtensperre nicht durchgehen lassen. Doch es gibt einen größeren Punkt, eine Absurdität, die alle anderen Absurditäten überschattet: Balzer, erinnern Sie sich, stützte viele ihrer ungerechtfertigten Spekulationen über Moayeris Motive auf den Kontext. Für die Richterin war die Tatsache, dass Moayeri mehrere Tage nach dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober „Vom Fluss zum Meer“ rief, ein Beweis dafür, dass Moayeri damit grausame Gewalt unterstützen wollte. Das ist natürlich Unsinn. Aber nehmen wir für einen Moment die fehlerhafte Prämisse der Richterin an und wenden sie auf Balzer selbst an: Was ist dann der Kontext ihres Urteils? Sie hat eine junge Frau dafür bestraft, dass sie es gewagt hat, Solidarität mit den Opfern des israelischen Siedlerkolonialismus, seiner Apartheid und vieler anderer Gräueltaten zu zeigen. Aber nicht nur zu irgendeinem Zeitpunkt, sondern im Kontext der anhaltenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die aus Gaza in Echtzeit in jedes Haus mit einem Fernseher und einer Internetverbindung übertragen werden. Diejenigen bestrafen, die auf der Seite der Opfer anhaltender Massenmorde stehen? Das ist für Richterin Balzer selbst ein ziemlicher Kontext. Einer, den eine Deutsche hätte erkennen müssen, gerade weil Deutschland historisch gesehen auch ein Land von Völkermordtätern ist. Aufgrund dieser Schuld sollte Deutschlands „Staatsräson“ darin bestehen, immer auf der Seite der Opfer und niemals auf der Seite der Mörder zu stehen, nicht einmal indirekt. Schade, dass Deutschlands Eliten noch immer nicht einmal das begreifen können.

Die in dieser Kolumne geäußerten Aussagen, Ansichten und Meinungen sind ausschließlich die des Autors und spiegeln nicht unbedingt die von RT wider.

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