Deutsches Unternehmen muss trotz nackter Vermieterin im Hof ​​volle Miete zahlen | Bemerkenswert

Deutsches Unternehmen muss trotz nackter Vermieterin im Hof ​​volle Miete

Ein nackt sonnender Vermieter im Innenhof ist kein Grund zur Mietminderung. Das entschied ein Richter im Südwesten Deutschlands am Mittwoch.

Ein Unternehmen, das eine Bürofläche in Frankfurt nutzt, hatte die Miete von sich aus gesenkt. Nach Angaben des Unternehmens führt das nackte Sonnenbaden des Vermieters dazu, dass „die Nutzbarkeit der Immobilie abnimmt“.

Das Gericht stimmte nicht zu. Auf dem Gelände habe es laut Richter kein „unzulässiges und vorsätzlich unangemessenes Verhalten“ gegeben. Das nackte Sonnenbad war nur zu sehen, wenn Mitarbeiter des Unternehmens ihre Köpfe aus dem Fenster steckten.

Der Richter betont auch, dass der Vermieter nicht nackt auf das Grundstück gegangen sei. Er würde im Bademantel die Treppe zum Hof ​​hinuntergehen und ihn nicht ausziehen, bis er es sich in seiner Liege bequem gemacht hat.

Das Unternehmen hatte zuvor einen Rechtsstreit gegen den Vermieter verloren. Diesmal wurde der Mieter teilweise rehabilitiert; monatelange Bauarbeiten in der Umgebung waren Grund für eine vorübergehende Mietminderung.

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