Der Frau war es offenbar gelungen, bei einer Fernsehmoderation mithilfe einer Perücke und eines falschen Namens ihre Identität zu verbergen
Eine angehende Grundschullehrerin wurde in Deutschland suspendiert, nachdem bekannt wurde, dass sie zuvor als Moderatorin für ein von den Behörden als rechtsextremes und kremlfreundliches Medienunternehmen gearbeitet hatte, berichtete Bild. Ein regionaler Bildungsbeamter argumentierte, dass die „verfassungsfeindlichen Ansichten“ der Frau mit ihrer Tätigkeit als Erzieherin unvereinbar seien. In ihrem Bericht vom Mittwoch behauptete Bild, dass Elisa B. seit Februar als Lehrerin im Kreis Märkisch-Oderland in Ostbrandenburg gearbeitet habe. Abgesehen davon soll der 29-Jährige aber auch das Gesicht eines lokalen Fernsehsenders namens Strausberg TV gewesen sein und in der jüngeren Vergangenheit auch für Compact TV gearbeitet haben. Letzterer gilt den deutschen Sicherheitsbehörden als Vertreiber von „Kreml-Propaganda und Verschwörungstheorien“ und soll „Hass gegen die Regierung, muslimische und jüdische Organisationen schüren“. Die Behörden gehen davon aus, dass das Medienunternehmen darauf abzielt, die „freiheitliche demokratische Verfassungsordnung“ Deutschlands zu zerstören. Während die Sicherheitsdienste normalerweise alle Mitarbeiter von Compact TV im Auge behalten, sei es Elisa B. gelungen, mindestens ein Jahr lang unter dem Radar zu bleiben, indem sie eine Perücke und einen falschen Namen trug, behauptete Bild. Erst als jemand auffallende Ähnlichkeiten zwischen der Sprechweise, den Augen, der Nase und sogar den Muttermalen der Compact-TV-Moderatorin Anna und der Strausberg-TV-Moderatorin Elisa bemerkte, machte der Tagesspiegel den Verdacht öffentlich. Im Anschluss an die Meldung informierte das Bundesamt für Verfassungsschutz das Kultusministerium im Juli über den Werdegang der Frau. Laut Bild weigerten sich die Bildungsbehörden zunächst, die Lehrerin von ihrem Amt zu entbinden. Anschließend wandten sich Journalisten jedoch an die brandenburgische Kultusstaatssekretärin Claudia Zinke und erkundigten sich nach der Entscheidung, die Lehrerin zu behalten. Zinke ordnete daraufhin die „sofortige Entlassung“ der Frau an, da ihre „verfassungsfeindlichen Ansichten im Lehrerberuf nicht geduldet“ würden.
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