Niederländische Staatsangehörige mit einem Einkommen, das in Box 3 fällt, müssen dies in ihrer Steuererklärung für das vergangene Jahr weiterhin auf die alte Art und Weise ausfüllen. Dies trotz eines Urteils des Obersten Gerichtshofs, in dem der Richter Hackfleisch aus den Regeln macht. Die Finanzverwaltung teilt zwar mit, dass sie vorerst keine endgültige Veranlagung vornehmen wird.
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