Das Kabinett müsse deutlicher machen, dass es sich bei dem Corona-Gesetz eigentlich um ein Übergangsgesetz handele, teilte der Staatsrat (RvS) am Donnerstag mit. Rat† Das Befristete COVID-19-Maßnahmengesetz (Twm), die gesetzliche Grundlage für die Corona-Maßnahmen, muss alle drei Monate verlängert werden und läuft bis zum 1. Juni. Das Kabinett will es verlängern, aber der RvS rät, die Motivation zu verbessern.
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