Der Richter entscheidet, dass ausschließlich KI-generierte Kunstwerke nicht urheberrechtlich geschützt sein können

Bild zum Artikel mit dem Titel „Richter legt fest, dass ausschließlich von der KI erzeugte Kunstwerke nicht urheberrechtlich geschützt sein können.“

Foto: Mario Tama (Getty Images)

Eine Entscheidung, die weitreichende Auswirkungen auf die Film- und Fernsehbranche haben könnte – und ehrlich gesagt auch auf die meisten anderen kreativen Künste, da die beteiligten Techniken noch weiter in eine Vielzahl künstlerischer Bereiche eindringen DisziplinenEin US-Richter hat entschieden dieses Kunstwerk ausschließlich generiert durch künstliche Intelligenz“ können nicht urheberrechtlich geschützt werden.

Das Urteil, von Die US-Bezirksrichterin Beryl Howell kommt danach KI-Typ Dr. Stephen Thaler wandte sich gegen eine Entscheidung des US Copyright Office, die besagte, dass für ein KI-generiertes Bild mit dem Titel „A Recent Entrance To Paradise“ keine Maschine als Urheber aufgeführt werden könne – und dass Thaler daher nicht das Urheberrecht besitzen könne unter „Arbeit für hire“-Schutz wie der Auftraggeber. (Das Büro hat regiert Das funktioniert dort, wo ein Mensch es getan hat „ausgewählt oder arrangiert“ die Kunst in Frage in Eine „hinreichend kreative Art und Weise, dass das resultierende Werk ein Originalwerk der Urheberschaft darstellt“ könnte urheberrechtlich geschützt sein. Es ist nicht klar, ob beispielsweise die Generierung einer Textaufforderung, die eine KI verwendet, um ein Bild zu erstellen, für diese Ebene der „Auswahl oder Anordnung“ in Frage kommt, obwohl es sich zumindest nicht wirklich danach anhört für die Ohren unserer Laien.)

Für den Fall, dass es nicht klar war: Das alles wird ziemlich schnell ziemlich philosophisch, denn Richterin Howell schreibt in ihrer Entscheidung, dass „die menschliche Urheberschaft eine Grundvoraussetzung“ für das Urheberrecht ist und dass „Die Beteiligung des Menschen an dem fraglichen Werk und die letztendliche kreative Kontrolle darüber waren ausschlaggebend für die Schlussfolgerung, dass die neue Art von Werk in die Grenzen des Urheberrechts fällt.“ (Und ja, Howell hat sich darauf bezogen das Berüchtigte „Affen-Selfie“ Fall, wo Gerichte Gastgeber der Frage o warenWer ein Foto „besitzt“, das physisch von einem Affen mit der Kamera eines menschlichen Fotografen aufgenommen wurde, schreibt: „Der Kläger kann sich auf keinen Fall berufen, in dem ein Gericht das Urheberrecht an einem Werk anerkannt hat, das nicht von einem Menschen stammt.“)

Das Urteil kommt vor dem Hintergrund einer ganzen Reihe aufkommender Probleme im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI in der Kunst – nicht zuletzt hinsichtlich ihrer Stellung als KI ein Knackpunkt bei den aktuellen WGA- und SAG-AFTRA-Streiks in Hollywood. (Ganz zu schweigen von der anderen Seite der rechtlichen Medaille, nämlich als Künstler laufende Klagen verfolgen über die Verwendung ihrer Kunst als Schulungsdatum für KI.) Aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich um Filme, die KI verwenden, um bestimmte Effekte bei Aufnahmen zu erzeugen oder beispielsweise dabei zu helfen Alterung der Schauspieler, wird wahrscheinlich vorbeikommen – und sogar etwas wie die umstrittene KI-Kunst-Intro-Sequenz zu Marvel’s Geheime Invasion wurde vermutlich von menschlichen Künstlern ausreichend optimiert und angepasst, um möglicherweise qualifizieren sich nach dem Kriterium „Autorenschaft“. Aber mit zunehmender Verbreitung von KI-Techniken wird diese Frage der Urheberschaft nur noch dringlicher – und für alle Beteiligten finanziell unsicherer, insbesondere wenn die Regierung an dieser Überzeugung festhält dieses Urheberrecht kann nicht existieren ohne menschliche kreative Leistung und Absicht dahinter.

[[über THR]

ac-leben-gesundheit