Der Oberste Gerichtshof weist die Petition von Pakistan Tehreek-e-Insaf mit der Forderung nach Wahlen innerhalb von 90 Tagen zurück

Der Oberste Gerichtshof weist die Petition von Pakistan Tehreek e Insaf mit
Islamabad: Der Registrator des Obersten Gerichtshofs Pakistans hat am Donnerstag mit Einwänden die Petition von Pakistan Tehreek-e-Insaf (PTI) zurückgewiesen, mit der landesweite Wahlen im Land innerhalb von 90 Tagen gefordert werden, berichtete Geo News mit Sitz in Pakistan.
Der Klagegrund wurde zurückgewiesen, da das frühere Regierungsbündnis sich nicht an die entsprechenden Foren gewandt hatte, bevor es die Petition beim Obersten Gerichtshof eingereicht hatte. Im Klagegrund war auch die PTI enthalten Pakistanischer Präsident Arif Alvi als Befragter. Der Standesbeamte sagte jedoch, dass das Staatsoberhaupt nicht Teil der Petition gemäß Artikel 248 sein könne.
Der Kanzler des Obersten Gerichtshofs sagte weiter: „In der Petition wurde nicht erwähnt, welches Grundrecht des Antragstellers verletzt wurde. Die Petition erfüllt nicht die Anforderungen für eine Intervention des Gerichts gemäß Artikel 184/3“, heißt es in einem Bericht von Geo News.
Im August wandte sich die PTI an das Oberste Gericht und ersuchte sie um die Anweisung, innerhalb von 90 Tagen nach der Auflösung der Nationalversammlung Wahlen in Pakistan abzuhalten.
Der Petent, der PTI-Generalsekretär Omar Ayyub, forderte den Obersten Gerichtshof auf, den pakistanischen Präsidenten Alvi anzuweisen, einen Termin für die Wahlen anzugeben Kommission von Pakistan (ECP), einen entsprechenden Wahlplan herauszugeben.
Ayyub reichte die Petition gemäß Artikel 184 Absatz 3 der Verfassung ein und beantragte beim Gericht, die Entscheidung des Council of Common Interest (CCI) vom 5. August 2023, mit der die Volkszählung genehmigt wurde, von Anfang an für illegal und nichtig zu erklären. Es war die zweite Petition, die beim Obersten Gerichtshof eingereicht wurde, berichtete Geo News.
Zuvor hatte der Präsident der Anwaltskammer des Obersten Gerichtshofs (SCBA), Abid S. Zubairi, den gleichen Antrag beim Obersten Gerichtshof eingereicht. Zubairi reichte die Petition über Rechtsanwalt Ali Zafar ein, der außerdem beantragt, die Mitteilung des Statistikamtes vom 8. August 2023 von Anfang an für rechtswidrig, rechtswidrig und nichtig zu erklären. Er forderte das Gericht außerdem auf, die von der ECP vorgeschlagene Übung vom 17. August 2023 für rechtswidrig, rechtswidrig und von Anfang an für nichtig zu erklären.
In der Petition hatte die PTI die ECP, den Verband, das pakistanische Ministerium für parlamentarische Angelegenheiten, den Council of Common Interest (CCI), die Generalsekretäre von Punjab, Khyber, Sindh, Belutschistan und andere Befragte angesprochen.
Die PTI forderte das Gericht außerdem auf, vom Gouverneur von Sindh zu verlangen, das Datum der Wahlen innerhalb von 90 Tagen nach der Auflösung der Versammlung von Sindh bekannt zu geben, und das Wahlgremium aufzufordern, den Wahlplan entsprechend herauszugeben, und das Gleiche gelte auch für die Provinz Belutschistan .
Unterdessen sagte die ECP weiter, dass die Wahlen in den Versammlungen von Punjab und Khyber Pakhtunkhwa gemäß den Urteilen des Gerichts und innerhalb eines vom Gericht festgelegten Zeitrahmens abgehalten werden könnten, berichtete Geo News.
Die PTI sagte in der Petition, dass die Volkszählung von der ECP als Vorwand benutzt werde, um die Wahlen vor der Nationalversammlung zu verschieben, wie die ECP in ihrer Antwort vom 24. August 2023 auf den Brief des Präsidenten vom 23. August dargelegt habe , 2023.
Am 13. September wurde Pakistans Präsident Arif Alvi In einem Brief an den Chief Election Commissioner (CEC) Sikandar Sultan Raja schlug er den 6. November als Datum für nationale Wahlen vor, berichtete die in Pakistan ansässige Zeitung Dawn.
In dem Brief sagte Präsident Alvi, er habe die Nationalversammlung auf Anraten des Premierministers am 9. August aufgelöst. Bemerkenswert ist, dass der Rat des Präsidenten an die CEC vor dem Hintergrund unterschiedlicher Meinungen der Interessengruppen über den Zeitrahmen für Wahlen erfolgt.
Er zitierte auch Artikel 48(5) der Verfassung, der den Präsidenten „ermächtigt und beauftragt“, spätestens 90 Tage nach dem Datum der Auflösung einen Termin für die Abhaltung einer allgemeinen Wahl zur Versammlung festzulegen. ‚ laut Dawn-Bericht.
In dem Schreiben heißt es: „Deshalb sollten die allgemeinen Wahlen zur Nationalversammlung gemäß Artikel 48 Absatz 5 bis zum 89. Tag nach dem Datum der Auflösung der Nationalversammlung, also am Montag, dem 6. November 2023, stattfinden.“ “
Alvi erinnerte in dem Brief daran, dass „in dem Bemühen, die verfassungsmäßigen Verpflichtungen zu erfüllen“, der oberste Wahlkommissar zu einem Treffen eingeladen wurde, um die Modalitäten für die Umsetzung der verfassungsmäßigen Absicht und des Mandats auszuarbeiten, berichtete Dawn.
Er räumte ein, dass es in der Verantwortung der Wahlkommission Pakistans (ECP) liege, alle verfassungsmäßigen und rechtlichen Schritte einzuhalten, die in den „Artikeln 51, 218, 219, 220 und dem Wahlgesetz von 2017“ für die Organisation und Durchführung freier und fairer Wahlen festgelegt seien.

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