Der Oberste Gerichtshof Pakistans ordnet vorgezogene Umfragen in zwei Provinzen bis zum 15. Mai an

Der Oberste Gerichtshof Pakistans ordnet vorgezogene Umfragen in zwei Provinzen
ISLAMABAD: Der Oberste Gerichtshof Pakistans erklärte am Dienstag, die Entscheidung der Wahlkommission, Schnellwahlen in zwei Provinzen zu verschieben, sei „illegal“ und ordnete an, dass die Wahlen zwischen dem 30. April und dem 15. Mai abgehalten werden, berichtete Geo TV.
Der Wahlkommission von Pakistan hatte die Wahlen in den Provinzen Punjab und Khyber Pakhtunkhwa auf den 8. Oktober verschoben, unter Berufung auf einen Mangel an Ressourcen. Die Wahlen sollten ursprünglich bis zum 30. April stattfinden.

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