Der Oberste Gerichtshof Pakistans gibt Imran Khans Klagegrund gegen die Ablehnung seiner Nominierungsunterlagen für die Wahlen am 8. Februar zurück

Der Oberste Gerichtshof Pakistans gibt Imran Khans Klagegrund gegen die
ISLAMABAD: Pakistans Oberster Gerichtshof hat den inhaftierten ehemaligen Premierminister Imran zurückgebracht KhanEinem Medienbericht vom Donnerstag zufolge wendet er sich in seiner Petition gegen die Ablehnung seiner Nominierungsunterlagen für zwei Sitze in der Nationalversammlung der Provinz Punjab für die Wahlen am 8. Februar und fordert die Beseitigung von Mängeln in den Petitionen. Die Nominierungspapiere des pakistanischen Oberbefehlshabers Tehreek-e-Insaf (PTI) wurden letzten Monat für zwei Wahlkreise der Nationalversammlung in Lahore und Pakistan abgelehnt Mianwali Bezirke der Provinz aus „moralischen Gründen und wegen Verurteilung im Korruptionsfall Toshakhana (Geschenke der Staatskasse)“ verurteilt.
Im Korruptionsfall Toshakhana wurde dem inhaftierten PTI-Gründer vorgeworfen, teure Staatsgeschenke, die er während seiner Amtszeit als pakistanischer Premierminister erhalten hatte, zurückbehalten zu haben.
Der 71-jährige ehemalige Kricketspieler und Politiker reichte am Mittwoch eine Petition ein, in der er den Obersten Gerichtshof aufforderte, ihn für berechtigt zu erklären, an den Wahlen in beiden Wahlkreisen teilzunehmen.
Später am Tag antworteten die Büros des Obersten Gerichts auf Khans Bitte mit der Anweisung, die Mängel in den Petitionen zu beseitigen und sie innerhalb von zwei Wochen erneut einzureichen, berichtete die Zeitung Dawn.
In einer Woche, am 8. Februar, sollen in Pakistan Parlamentswahlen stattfinden.
Bei der Rückgabe der Petitionen erklärte das Gerichtsbüro, dass „die Beschreibung des Falles unzutreffend war, in den Petitionen fehlt die Erwähnung tatsächlicher Kontroversen, der Chronologie der Rechtsstreitigkeiten, der von den Foren aufgezeichneten Ergebnisse und der Fragen, die eine Prüfung durch den Obersten Gerichtshof erfordern“, heißt es in dem Bericht.
In Khans Petition wurde behauptet, dass für den Ausschluss einer Person gemäß Artikel 63 (1)(H) auch ein moralisches Verbrechen begangen werden müsse; In der Petition hieß es, die Verurteilung im Korruptionsfall Toshakhana habe keine moralischen Gründe gehabt.
„Die Entscheidungen des Wahlleiters, des Wahlgerichts und des Obersten Gerichtshofs sollten für null und nichtig erklärt werden“, heißt es in der Klageschrift.
Der ehemalige Premierminister hatte Anfang des Monats beim Lahore High Court (LHC) eine Petition gegen die Ablehnung der Papiere eingereicht, die das Gericht ablehnte und die Entscheidungen des Wahlleiters (RO) und des Berufungsgerichts bestätigte.
Ein Rechenschaftsgericht verurteilte Khan und seine Frau Bushra Bibi am Mittwoch in einem Korruptionsfall zu 14 Jahren strenger Haftstrafe und versetzte Khan damit einen weiteren Schlag, einen Tag nachdem ihm wegen der Preisgabe sensibler Staatsgeheimnisse eine zehnjährige Haftstrafe zugesprochen worden war.
Khan und seiner Frau wurde außerdem zehn Jahre lang die Ausübung eines öffentlichen Amtes untersagt und ihnen wurde eine Geldstrafe von jeweils 787 Millionen Rupien auferlegt.
Am Dienstag wurden Khan und Ex-Außenminister Shah Mahmood Qureshi von einem Sondergericht wegen der Preisgabe sensibler Staatsgeheimnisse zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Khan verbüßt ​​bereits eine dreijährige Haftstrafe, nachdem er wegen Korruption verurteilt wurde.

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