Der Kauf von iRobot durch Amazon zerstreut formelle Wettbewerbsbedenken in der EU

Die Regulierungsbehörden der Europäischen Union haben Amazon eine formelle Einspruchserklärung übermittelt, in der sie Wettbewerbsbedenken hinsichtlich der geplanten Übernahme des Roboterstaubsaugers iRobot darlegen.

Der Schritt bestätigt nicht, dass die EU versuchen wird, das Abkommen zu blockieren, zeigt aber, dass die Kartellbehörden weiterhin besorgt sind. Dies könnte Amazon dazu drängen, den EU-Behörden Abhilfemaßnahmen anzubieten, um die Untersuchung beizulegen und das Risiko einer Blockierung der Übernahme zu vermeiden.

Amazon hat seinen Kaufpreis für iRobot – der ursprünglich im August 2022 ein Barangebot in Höhe von 1,7 Mrd .

Der Block hat den Amazon-iRobot-Deal seit Juli, als die EU ihre eingehende Untersuchung ankündigte, genau unter die Lupe genommen. Die Kommission erklärte damals, sie befürchte, dass die Transaktion es Amazon ermöglichen würde, den Wettbewerb auf dem Markt für Roboterstaubsauger (RVCs) einzuschränken und seine Position als Anbieter von Online-Marktplätzen auf verschiedene Weise zu stärken.

In der heutigen Ankündigung der EU werden nach mehrmonatiger eingehender Prüfung der möglichen Auswirkungen der Transaktion auf den Wettbewerb formelle Bedenken geäußert, auf die Amazon reagieren muss. Die Einwände der EU konzentrieren sich auf Abschottungsrisiken.

Die EU sagt, ihre Bedenken konzentrieren sich auf die Frage, ob der Deal Amazon die Möglichkeit und den Anreiz geben wird, die Konkurrenten von iRobot durch den Einsatz von Strategien auszuschließen, die darauf abzielen, Wettbewerber daran zu hindern, RVCs auf dem Amazon-Marktplatz zu verkaufen, und/oder es ihnen zu erschweren, dies zu tun – beispielsweise durch Delisting Konkurrenzprodukte; Verringerung ihrer Sichtbarkeit sowohl in nicht bezahlten (d. h. organischen) als auch in bezahlten Ergebnissen (d. h. Anzeigen), die auf seinem Marktplatz angezeigt werden; Beschränkung ihres Zugriffs auf bestimmte von ihm betriebene Widgets (z. B. die Funktion „Andere Produkte, die Ihnen gefallen könnten“) oder „bestimmte kommerziell attraktive Produktkennzeichnungen“ (z. B. „Amazon’s Choice“ oder „Works With Alexa“); und/oder durch direkte oder indirekte Erhöhung der Kosten der Konkurrenten von iRobot für die Werbung und den Verkauf ihrer RVCs auf dem Marktplatz.

„Amazon hat möglicherweise die Möglichkeit, die Konkurrenten von iRobot auszuschließen, da der Online-Marktplatz von Amazon ein besonders wichtiger Kanal für den Verkauf von RVCs in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien ist“, schreibt die Kommission in einem Pressemitteilung. „RVC-Kunden in diesen Ländern verlassen sich sowohl bei der Produktfindung als auch bei ihrer endgültigen Kaufentscheidung besonders auf Amazon.“

Die Kommission befürchtet außerdem, dass Amazon einen Anreiz haben könnte, die Konkurrenten von iRobot auszuschließen, da dies für das Unternehmen wirtschaftlich rentabel sein könnte. „Das fusionierte Unternehmen würde wahrscheinlich mehr durch zusätzliche Verkäufe von iRobot-RVCs gewinnen, als es durch weniger Verkäufe der Konkurrenten von iRobot und anderer verwandter Produkte auf Amazon verlieren würde. Zu diesen Gewinnen gehört auch der Nutzen zusätzlicher Daten, die von iRobot-Benutzern gesammelt werden“, heißt es darin.

Sollte Amazon solche Abschottungsstrategien anwenden, könnte dies nach Ansicht der Kommission in dieser Phase der Untersuchung den Wettbewerb auf dem Markt für RVCs einschränken, was zu „höheren Preisen, geringerer Qualität und weniger Innovation für die Verbraucher“ führen würde.

Die EU hat diesen Punkt der formellen Darlegung ihrer Bedenken erreicht, nachdem sie eine „umfassende Untersuchung durchgeführt hat, um den Markt und die potenziellen Auswirkungen des Deals zu verstehen“, die ihrer Meinung nach die Analyse interner Dokumente von Amazon und iRobot sowie deren Sammlung umfasste Ansichten von Marktteilnehmern wie Anbietern von RVCs und anderen Smart-Home-Geräten sowie von Anbietern von Online-Vertriebskanälen.

Das Unternehmen habe außerdem sowohl während der ersten Untersuchung als auch während der eingehenden Untersuchung eng mit anderen Wettbewerbsbehörden zusammengearbeitet und fügte hinzu, dass es dies auch im weiteren Verlauf der eingehenden Untersuchung tun werde. Allerdings hat die britische Wettbewerbsbehörde den Deal bereits im Juni genehmigt.

Amazon wurde mit der Bitte um eine Antwort auf die Beschwerdepunkte der EU kontaktiert. Ein Unternehmenssprecher schickte uns diese Erklärung, in der er behauptete, dass iRobot „intensiver Konkurrenz“ durch andere RVC-Anbieter ausgesetzt sei:

Wir arbeiten den Prozess weiterhin mit der Europäischen Kommission durch und konzentrieren uns in dieser Phase auf die Beantwortung ihrer Fragen und aller festgestellten Bedenken. iRobot steht im starken Wettbewerb mit anderen Staubsaugeranbietern und bietet praktische und einfallsreiche Produkte an. Wir glauben, dass Amazon einem Unternehmen wie iRobot die Ressourcen bieten kann, Innovationen zu beschleunigen, in wichtige Funktionen zu investieren und gleichzeitig die Preise für Verbraucher zu senken.

Ende letzten Jahres hat sich die EU mit Amazon über zwei frühere Wettbewerbsuntersuchungen geeinigt – eine davon befasste sich mit kartellrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Händlerdaten durch Amazon zur Stärkung seines eigenen Einzelhandelsgeschäfts; und eine zweite befasste sich mit der Funktionsweise der „Buy Box“ und ihrem Prime-Treueprogramm.

In diesen Fällen stimmte Amazon einer Reihe von Zusagen zu, die Ermittlungen zu beenden – einschließlich der Aussage, dass es keine nicht öffentlichen Daten seiner Marktplatzverkäufer mehr verwenden und die Transparenz für Händler erhöhen würde; und die Zusage, alle Verkäufer gleich zu behandeln, unabhängig davon, ob sie für seine Logistikdienstleistungen bezahlen.

Damals verkündete die damalige EU-Wettbewerbschefin Margrethe Vestager, dass das Ergebnis „neue Regeln für die Art und Weise festlege, wie Amazon sein Geschäft in Europa betreibt“ – und argumentierte, die Einigung bedeute, dass der E-Commerce-Riese „seine Doppelrolle nicht mehr missbrauchen könne“. Marktplatzbetreiber und Eigenmarkenhändler; und weiter behauptet, das Ergebnis würde sicherstellen, dass „konkurrierende unabhängige Einzelhändler und Spediteure sowie Verbraucher von diesen Änderungen profitieren werden, die neue Möglichkeiten und Wahlmöglichkeiten eröffnen.“

Angesichts der Verpflichtungen, die die EU nach diesen früheren Untersuchungen bereits von Amazon eingegangen ist, ist es interessant zu sehen, dass die EU nach wie vor besorgt darüber ist, welche Hebel dem E-Commerce-Giganten noch zur Verfügung stehen, um möglicherweise die Wettbewerbsergebnisse auf seinem Markt gegenüber iRobot und konkurrierenden Roboterstaubsaugern zu beeinflussen.

Seitdem wurde Amazon auch im Rahmen der glänzenden neuen Ex-ante-Wettbewerbsverordnung der EU, dem Digital Markets Act, zum Gatekeeper ernannt, der seinen Marktplatz als zentralen Plattformdienst auflistet. Diese Bezeichnung bedeutet, dass Amazon eine Reihe von Vorabverpflichtungen erfüllen muss, zu denen auch Beschränkungen der Selbstpräferenz gehören.

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