„Die Natur kann nicht für sich selbst einstehen“
Alle ursprünglich in unserem Land vorkommenden Vögel sind gesetzlich geschützt. Das gilt auch für den Storch, allerdings steht er nicht mehr auf der sogenannten Roten Liste. „Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind“, erklärt Foppen.
Dennoch sei es gut, dass der Storch weiterhin eine geschützte Art bleibe, sagt der Vogelschutz. „Die Natur kann nicht für sich selbst einstehen und wird schnell den Kürzeren ziehen, wenn es keinen Schutz gibt“, sagt der Sprecher. „In den 1970er Jahren haben wir gesehen, was passiert, wenn es keine entsprechende Gesetzgebung gibt. Nicht nur der Storch war bei uns fast ausgestorben, sondern auch viele Greifvögel.“