Während die Werbe-E-Mails von Google wie normale aussehen mögen, enthalten sie das Wort „Anzeige“ in grünen Buchstaben auf der linken Seite unter dem Betreff der E-Mail, so noyb.eu in seiner Beschwerde. Außerdem enthalten sie kein Datum, fügte die Interessenvertretung hinzu. „Es ist, als wäre der Postbote dafür bezahlt worden, die Anzeigen aus Ihrem Briefkasten zu entfernen und stattdessen seine eigenen zu platzieren“, sagte er Roman RobertProgrammdirektor bei noyb.eu, mit Verweis auf die Anti-Spam-Filter von Google Mail, die die meisten unerwünschten E-Mails in einem separaten Ordner ablegen. Google reagierte nicht sofort auf Anfragen nach Kommentaren. Ein Sprecher der CNIL bestätigte, dass die Beschwerde bei den Behörden eingegangen sei und dass sie registriert werde. Die in Wien ansässige noyb.eu (None Of Your Business) hat sich neben anderen nationalen Datenschutzbehörden für CNIL entschieden, weil sie dafür bekannt ist, eine der lautstärksten Regulierungsbehörden innerhalb der EU zu sein. Robert sagte. Während jede CNIL-Entscheidung nur in Frankreich anwendbar wäre, könnte sie Google dazu zwingen, seine Praktiken in der Region zu überprüfen. Noyb.eu ist eine Interessenvertretung, die von einem österreichischen Anwalt und Datenschutzaktivisten gegründet wurde Max Schremsder einen hochkarätigen Datenschutzfall gewonnen hat Europa’s Top-Court im Jahr 2020. Die CNIL verhängte Anfang dieses Jahres eine Rekordstrafe von 150 Millionen Euro (149 Millionen US-Dollar) gegen Google, weil es Internetnutzern die Ablehnung von Online-Trackern erschwert hatte.
Datenschutzbeschwerde gegen Google bei der französischen Datenschutzbehörde, hier ist der Grund
In einer Beschwerde eingereicht mit Frankreichsagte noyb.eu, der Datenschutzbeauftragte von Google hat a verletzt europäische Union Gerichtsurteil durch das Versenden unerwünschter Werbe-E-Mails direkt in den Posteingang von Gmail Benutzer. Das Alphabet Einheit, deren Einnahmen hauptsächlich aus Online-Werbung stammen, sollten Gmail-Nutzer um ihre vorherige Zustimmung bitten, bevor sie ihnen Direktmarketing-E-Mails senden, sagte noyb.eu unter Berufung auf eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) aus dem Jahr 2021.